
Pelka begleitet erfolgreich eine US-Konzernmuttergesellschaft im Kapitalertragsteuer-Freistellungsverfahren vor dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Die in den USA ansässige Mandantin ist weltweit im Bereich der Medizintechnik tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch eine in Deutschland ansässige Tochtergesellschaft. Gewinnausschüttungen der deutschen Tochter- an ihre amerikanische Muttergesellschaft unterliegen grundsätzlich in vollem Umfang der deutschen Quellensteuer. Eine Reduktion der Quellensteuer auf 5 v.H. ist möglich, wenn bspw. eine Freistellungsbescheinigung vorliegt, die beim BZSt zu beantragen ist.
Für das Freistellungsverfahren prüfte das BZSt im vorliegenden Fall im Wesentlichen die Abkommensberechtigung nach Art. 28 des DBA-USA sowie die Missbrauchsvermeidungsvorschrift des § 50d Abs. 3 EStG. Nach unserer Erfahrung tendiert die deutsche Finanzverwaltung vermehrt dazu, Missbrauchsvermeidungsvorschriften – wie etwa die des § 50d Abs. 3 EStG – zunehmend strenger auszulegen und anzuwenden. Dies führt häufig zu einem komplexen und langwierigen Freistellungsverfahren. Pelka hat ihre US-Mandantin im Prozess zur Erlangung der Freistellungsbescheinigung erfolgreich begleitet.
In dem Verfahren tätig waren Dr. Fabian Riegler (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner), Anika Brunk (Steuerberaterin, Managerin) und Di Wu (Rechtsanwalt, Associate).


