Pelka begleitet in UK ansässige Theater-Produktionsgesellschaft erfolgreich beim Erstattungsverfahren
Blogbeitrag
Dr. Fabian Riegler, Di Wu

Pelka begleitet in UK ansässige Theater-Produktionsgesellschaft erfolgreich beim Erstattungsverfahren

Die Mandantin von Pelka ist eine englische Limited Company mit Sitz und Geschäftsleitung im Vereinigten Königreich, die in den betreffenden Jahren in Deutschland über keine Betriebsstätte verfügte. Sie organisierte in Deutschland Theater-/Musicalaufführungen unter Einsatz von Künstlern und erhielt dafür Vergütungen von den inländischen Veranstaltern. Auf die Vergütungen wurde nach § 50a EStG deutsche Abzugsteuer einbehalten und abgeführt.

Pelka hat für ihre Mandantin ein Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG i.V.m. dem DBA GB angestrengt. Unter Verweis auf Art. 16 Abs. 3 DBA GB drohte dabei eine Erstattung komplett zu versagen. Unter Anwendung der vom BFH mit Urteil vom 25.04.2018 – I R 59/ 15 aufgestellten Grundsätze hat Pelka für ihre Mandantin jedoch erreichen können, dass ein Großteil der abgeführten Steuer erstattet wurde. Denn nach dieser BFH-Rechtsprechung ist die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangement erhält, nicht notwendig in ihrer Gesamtheit den Einkünften aus künstlerischen Tätigkeit zuzurechnen, sondern ggf. aufzuteilen in Vergütungsbestandteile, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit entgelten und in solche Vergütungsbestandteile, die anderen Abkommensartikeln zuzuordnen sind (bspw. in diesem Fall Unternehmensgewinne nach Art. 7 DBA GB).

Tätig in diesem Verfahren waren Dr. Fabian Riegler (Partner) sowie Di Wu (Associate).

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