
Pelka führt erfolgreiches Einspruchsverfahren für mittelständischen Versicherungsvermittler
In einem einer Betriebsprüfung nachgelagerten Einspruchsverfahren wurde mit dem Finanzamt um die korrekte bilanzsteuerrechtliche Erfassung von bereits durch diverse Versicherungsgesellschaften an eine Vermittlungsgesellschaft ausgezahlten Provisionen, bei denen der sog. Haftungszeitraum noch nicht abgelaufen war, gestritten. Die Steuerpflichtige vertrat dabei die Auffassung, solche Zahlungen seien noch nicht vollständig verdient und bilanziell als erhaltene Anzahlung zu erfassen.
Die Vertragsbeziehungen zwischen den Versicherungsgesellschaften und den Vermittlern sind komplex und unterscheiden sich zudem je nach Art der vermittelten Versicherung. Die vertragliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen ist jedoch entscheidend für die Frage, ob eine Provisionszahlung für den Vermittler bereits erfolgswirksam „verdient“ ist. Dies hat Einfluss auf die Bilanz des Vermittlers und auf die Höhe des Gewinns und dessen Versteuerung. Im vorliegenden Fall konnte dem Finanzamt aufgezeigt werden, dass ein nicht unerheblicher Bestand an Provisionszahlungen bilanziell als erhaltene Anzahlung und nicht als realisierter Umsatz zu behandeln war.
Das Verfahren führten Dr. Jürgen Pelka , Dr. Sebastian Geringhoff (beide Partner) und Nils Pinzke (Asscociate).

