Pelka vertrat chinesischen Mandanten erfolgreich vor dem Finanzgericht Köln
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Di Wu

Pelka vertrat chinesischen Mandanten erfolgreich vor dem Finanzgericht Köln

In dem Verfahren ging es unter anderem um streitige Gewinne aus dem Verkauf von Briefmarken. Unser Mandant ist Hobby-Briefmarkensammler. In den Streitjahren hat der Mandant in großem Umfang Briefmarken über Ebay veräußert. Die verkauften Briefmarken stammen aus der Sammlung von Dritten. Obwohl der Mandant die Verkäufe aus Gefälligkeit gegenüber diesen Bekannten unentgeltlich durchführte und die Erlöse an diese weiterleitete, war das Finanzamt der Auffassung, dass unser Mandant die Verkäufe entgeltlich durchführte. Der vermeintliche Gewinn wurde der Einkommensteuer bzw. Gewerbesteuer unterworfen. In dem anschließenden Finanzgerichtsprozess konnte Pelka für den Mandanten erfolgreich darlegen und beweisen, dass die Verkäufe unentgeltlich für Rechnung von Dritten durchgeführt worden sind, sodass die Verkaufserlöse dem Mandanten subjektiv nicht zuzurechnen waren.

Immer wieder sind sogenannte Ebay-Verkäufe (sowohl in ertragsteuerlicher als auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht) Gegenstand der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung. Steuerpflichtige sollten daher dem Thema der Ebay-Verkäufe besondere Beachtung schenken.

In diesem Verfahren war Di Wu (Rechtsanwalt) tätig, der sowohl Kenntnisse im Steuer- und Verfahrensrecht als auch Chinesisch Kenntnisse für den Mandanten einsetzen konnte.

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