Pelka klagt erfolgreich Kindergeld bei mehraktiger Ausbildung ein
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Pelka klagt erfolgreich Kindergeld bei mehraktiger Ausbildung ein

Pelka führte für eine Mandantin ein erfolgreiches finanzgerichtliches Klageverfahren mit dem Ziel der Auszahlung des Kindergeldes während der gesamten Ausbildungszeit. Im Kern wurde um die Frage gestritten, ob die Familienkasse eine sog. mehraktige Ausbildung zwischen Ausbildungsabschluss und Studium beim Berufsziel Steuerberater anerkennen muss.

Das Kind der Mandantin hatte zunächst die Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolviert und danach in seinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet. Nach dem Ende der Ausbildung strebte das Kind ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Steuern an. Zwischen dem Ende der Ausbildung und dem Studienbeginn lagen einige Monate, währenddessen das Kind im Ausbildungsbetrieb zur Überbrückung arbeitete. Die Familienkasse stellte die Kindergeldzahlungen ein und blieb bis zur Klageerhebung der Ansicht, dass jede Ausübung einer Berufstätigkeit für den Kindergeldanspruch schädlich sei und jede folgende Ausbildungsmaßnahme eine nebenberufliche Weiterbildung des Kindes darstelle. Nach Klageerhebung beschied die Familienkasse innerhalb kurzer Zeit, dass vorliegend Kindergeld für den gesamten Ausbildungszeitraum auszuzahlen sei.

Durch die Klage konnte die Familienkasse dazu bewegt werden, eine mehraktige Berufsausbildung zwischen der Absolvierung der Ausbildung des Steuerfachangestellten und dem nachfolgenden Studium anzuerkennen. Vorliegend war auch entscheidend, dass eine etwaig ausgeübte Nebentätigkeit neben der Ausbildung und dem Studium in den Hintergrund tritt, anderenfalls hätte dies den Kindergeldanspruch gefährden können.

Das Verfahren führten die Rechtsanwälte Nils Pinzke und Julia Weber (beide Asscociate).

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