Pelka vertritt Mandanten erfolgreich im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bei Darlehensverzicht im Zusammenhang mit im Privatvermögen gehaltenen Anteilen nach § 17 EStG
In dem Verfahren ging es darum, den Darlehensverzicht eines Hauptaktionärs gegenüber der Aktiengesellschaft nach Einführung der Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG auf privater Ebene als sofort abzugsfähigen Verlust zu berücksichtigen. Durch die gesetzliche Neuregelung wurden die Möglichkeiten zur Geltendmachung eines Darlehensverzichts als sofort abzugsfähiger Verlust stark eingeschränkt. Zu erbringen war in dem Verfahren der Nachweis, dass das Darlehen bereits zum Zeitpunkt des Eintritts des Unternehmens in die Krise wertlos war und auch bis zum Zeitpunkt des Darlehensverzichts wertlos geblieben ist. Die Schwierigkeiten bestanden in der Bestimmung des Kriseneintrittszeitpunkt sowie im Nachweis der Wertlosigkeit des Darlehens zu diesem Zeitpunkt.
Das Verfahren wurde durch Elisabeth Renneke (Partnerin) und Anika Brunk (Managerin) geführt.

