„Alles neu macht der ... Merz?“ – die wesentlichen steuerlichen Vorhaben der neuen Koalition
Blogbeitrag
Nils Pinzke

„Alles neu macht der ... Merz?“ – die wesentlichen steuerlichen Vorhaben der neuen Koalition

Mit dem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ haben die Regierungsparteien (CDU, CSU und SPD) ihre steuerpolitische Agenda für die kommende Legislaturperiode vorgestellt. Neben Reformen im Unternehmenssteuerrecht setzt der Vertrag auch auf finanzielle Entlastungen für Privatpersonen, die Förderung von Investitionen und Digitalisierung sowie erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Vorhaben im Steuerbereich verständlich zusammen.

I. Änderungen im Unternehmenssteuerrecht

Ein zentrales Anliegen der neuen Koalition ist die Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Regierung plant in diesem Bereich:

a) Senkung der Körperschaftsteuer:

Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz – also die Steuer, die Kapitalgesellschaften auf ihre Gewinne zahlen – in fünf Schritten jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Bis 2032 würde der Satz somit von 15% auf 10 % fallen.

b) Einheitliche Besteuerung von Neugründungen:

Geprüft werden soll außerdem, ob ab 2027 alle neu gegründeten Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform – pauschal der Körperschaftsteuer unterliegen können. Dann würde für alle jungen Betriebe zunächst das gleiche Steuerregime gelten, egal ob sie als GmbH, Einzelunternehmen oder Personengesellschaft starten.

c) Investitions-Booster:

Für die Jahre 2025 bis 2027 ist eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen geplant – etwa für die Anschaffung von Maschinen oder technischen Geräten. Unternehmen können so einen größeren Teil der Anschaffungskosten direkt im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Die Koalition möchte so Investitionen ankurbeln.

d) Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer:

Um innerdeutsche „Steueroasen“ zu vermeiden, soll der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 % auf 280 % steigen. Damit sollen alle Kommunen verpflichtet werden, ein gewisses Mindestmaß an Gewerbesteuer zu erheben – das sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen den Städten und Gemeinden. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch unter Umständen eine höhere Gewerbesteuer.

e) Modernisierung der Besteuerung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen:

Auch bei der Besteuerung von Personengesellschaften – also zum Beispiel bei einer GbR, OHG oder KG – und Einzelunternehmen kündigt die Koalition Verbesserungen an. Konkret geht es um steuerliche Sonderregelungen, namentlich um die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, bei der eine Verschiebung der Besteuerung in die Zukunft möglich wird, sowie das sogenannte Optionsmodell nach § 1a KStG, bei dem insbesondere Personengesellschaften freiwillig wie Kapitalgesellschaften besteuert werden können. Was genau verbessert werden soll, bleibt im Koalitionsvertrag allerdings unklar.

f) Einfuhrumsatzsteuer Verrechnungsmodell:

Die Koalition plant, die bisherige Vorauszahlung der Einfuhrumsatzsteuer abzuschaffen. Stattdessen soll ein Verrechnungsmodell eingeführt werden. Es ist geplant, dass das Unternehmen statt Geld an den Zoll zu überweisen und später über das Finanzamt zurückzuerhalten, die fällige Einfuhrumsatzsteuer einfach mit der regulären Umsatzsteuerschuld verrechnet wird. Das könnte Unternehmen Liquidität und Zeit sparen.

II. Steuerpläne für Privatpersonen

Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner sieht der Koalitionsvertrag steuerliche Entlastungen vor:

a) Einkommensteuer:

Für kleine und mittlere Einkommen plant die Regierung eine Senkung der Einkommensteuer – allerdings erst in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode. Wann genau und in welchem Umfang diese Entlastung kommen soll, bleibt im Koalitionsvertrag allerdings offen.

b) Steuerfreie Überstundenzuschläge:

Zuschläge für Überstunden, die über die reguläre vertraglich oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sollen künftig steuerfrei sein. Damit will die Regierung Anreize für zusätzliche Arbeitsleistung schaffen.

c) Anreize für längeres Arbeiten im Alter:

Wer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen dürfen. Damit sollen ältere Arbeitnehmer ermutigt werden, freiwillig länger im Berufsleben zu bleiben.

d) Teilzeit auf Vollzeit:

Prämien, die Arbeitgeber zahlen, wenn Beschäftigte von Teilzeit in Vollzeit wechseln, sollen steuerlich begünstigt werden – vorausgesetzt ist aber wohl, dass die neue Vollzeitstelle sich an geltenden Tarifverträgen orientiert. So soll mehr Arbeitskraft aktiviert und dem Fachkräftemangel begegnet werden.

e) Arbeitstagepauschale:

Geplant ist zudem die Einführung einer Arbeitstagepauschale, mit der Werbungskosten für Arbeitnehmer pauschal erfasst werden sollen. Wie diese neue Pauschale konkret ausgestaltet wird und welche bisherigen Abzugsmöglichkeiten dadurch möglicherweise entfallen, ist derzeit ebenfalls unklar.

III. Digitalisierung und Bürokratieabbau

Die neue Regierung setzt auf Vereinfachung und Digitalisierung im Steuerrecht:

a) Selbstveranlagung für Unternehmen:

Körperschaften und Personengesellschaften sollen künftig ihre Steuererklärungen eigenverantwortlich erstellen und einreichen – die sogenannte Selbstveranlagung soll schrittweise eingeführt werden.

b) Mehr digitale Steuererklärungen:

Die elektronische Abgabe von Steuererklärungen soll zur Regel werden. Für einfache Fälle sind zudem automatisierte und vorausgefüllte Steuererklärungen geplant – ein Schritt hin zu weniger Aufwand für Steuerpflichtige.

IV. Umsatzsteuersatz für Speisen

Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab Januar 2026 dauerhaft auf 7% reduziert werden. Mit dieser Maßnahme will die Regierung die wirtschaftliche Stabilität der Gastronomiebetriebe sichern und Arbeitsplätze in der Branche erhalten. Die Absenkung war ursprünglich als Krisenmaßnahme eingeführt worden – nun soll sie als strukturelle Unterstützung dauerhaft bestehen bleiben.

V. Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Beschäftigte sollen künftig stärker am Unternehmenserfolg beteiligt werden können. Die Regierung plant, die sogenannten Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch einfachere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen attraktiver zu machen. Konkrete Maßnahmen sind im Koalitionsvertrag allerdings noch nicht genannt.

VI. Stromsteuer

Zur kurzfristigen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger plant die Koalition eine Senkung der Stromsteuer für Unternehmen und Verbraucher auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß. Ziel ist eine Reduzierung des Strompreises um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde.

VII. Förderung von E-Mobilität und Mobilität allgemein

a) E-Mobilität:

Die steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen soll ausgeweitet werden. Dazu soll die Preisgrenze für begünstigte Fahrzeuge auf 100.000 Euro angehoben werden. Außerdem sind eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge sowie eine Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 vorgesehen.

b) Pendlerpauschale:

Ab dem Jahr 2026 soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht werden.

VIII. Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag soll weiterhin bestehen bleiben – daran ändert sich auch mit dem neuen Koalitionsvertrag nichts. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2025. Das Gericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, den „Soli“ vollständig abzuschaffen. Die Bundesregierung sieht insofern keinen Handlungsbedarf. Eine Änderung an der bestehenden Regelung wird es nicht geben.

Fazit: Viel Ankündigungen – Wenig Konkretes

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält zahlreiche steuerpolitische Vorhaben, darunter Entlastungen, Investitionsanreize und Digitalisierungsschritte. Allerdings bleiben viele dieser Vorhaben bislang auf der Ebene von Absichtserklärungen. Wie und ob sie konkret umgesetzt werden, ist offen und wird sich erst im Laufe der Legislaturperiode zeigen. Steuerpflichtige – ob privat oder unternehmerisch – sollten daher aufmerksam bleiben und die weitere Entwicklung genau verfolgen.

Sollten Sie zu den steuerlichen Themen Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu unserem Kollegen Nils Pinzke auf oder f üllen Sie das Kontaktformular aus.

Wir danken unserem Rechtsreferendar Jan Haupt für die tatkräftige Unterstützung zu diesem Beitrag.

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