Immobilienwirtschaftsrecht
Ob Miet- und Pachtverträge, Immobilientransaktionen oder steueroptimierte Nachfolgeplanung – im Immobilienwirtschaftsrecht benötigen Sie eine Beratung, die juristische, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte vereint. Wir vertreten Sie ganzheitlich, wirtschaftlich und interdisziplinär.
Schwerpunkte unserer Beratung im Immobilienwirtschaftsrecht
- Gestaltung, Betreuung und Optimierung komplexer Miet- und Pachtverträge sowie deren strategische Beendigung
- Rechtliche und steuerliche Strukturierung von Immobilienkäufen und -verkäufen (Asset- und Share-Deals)
- Strategische Begleitung von Immobilienportfolios im Rahmen von M&A-Transaktionen, Unternehmensübergängen und Umstrukturierungen
- Steueroptimierte Übertragung von Immobilien im unternehmerischen und familiären Nachfolgekontext (Erbschaft- und Schenkungsteuer)
- Umsatz- und gewerbesteuerliche Optimierung von Vermietungen und Transaktionen sowie steuerliche Flankierung von Bauträgerprojekten
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Miet- und Maklerrechtsstreitigkeiten sowie Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen
Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten
- Welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind bei der Vorbereitung des Erwerbs oder des Verkaufs eines Objekts zu berücksichtigen?
- Wie können Gewerbemietverträge rechtssicher und im Hinblick auf den Werterhalt bzw. die Wertentwicklung eines Assets gestaltet werden?
- Welche Möglichkeiten bestehen für eine steuerlich effiziente Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation?
- Wie können Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen im Hinblick auf Umsatz- und Gewerbesteuer strukturiert werden?
- Welche gesellschaftsrechtlichen Strukturen kommen für die Verwaltung und Sicherung von Familien- oder Unternehmensvermögen in Betracht?
- Wie können Unternehmen Immobilienstandorte im Zuge von Umstrukturierungen oder M&A-Prozessen absichern?
- Welche Wege bestehen, um mietrechtliche Ansprüche auch in komplexen Konfliktsituationen durchzusetzen?
Unsere Beratung im Immobiliensektor folgt einem konsequent ganzheitlichen Ansatz. Wir agieren im Immobilienwirtschaftsrecht an der Schnittstelle von Zivil- und Steuerrecht – sowohl in der laufenden Bewirtschaftung als auch bei weitreichenden Transaktionen. Für unsere Mandantinnen und Mandanten, die vom Mittelstand bis hin zu Privatpersonen reichen, sichern wir so den gesamten Lebenszyklus ihrer Immobilien strategisch ab.
Ganzheitliche Begleitung im Immobilienwirtschaftsrecht
Dabei verstehen wir uns als Berater für verschiedene Mandantinnen und Mandanten: für Eigentümerinnen, Asset Manager, Projektentwickler sowie für Vermieterinnen und Mieter. Wir navigieren Sie durch komplexe Vorhaben und führen Verhandlungen zu einem Abschluss, der Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent widerspiegelt. Über die juristischen Details hinaus behalten wir die Performance und die langfristige Wertschöpfung Ihrer Assets im Blick – sei es in der Projektberatung oder in fordernden Konfliktsituationen.
Zudem begleiten wir Sie interdisziplinär bei der steueroptimierten Nachfolgeplanung für Ihr Immobilienvermögen. Wir verknüpfen juristische und steuerliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für immobilienwirtschaftliche Zusammenhänge. Das ermöglicht uns, Ihre ökonomischen Ziele in maßgeschneiderte Konzepte zu übersetzen, die den Generationenwechsel langfristig absichern.
