Expertise

Start-ups

Von der Gründung über den Einstieg von Investorinnen und Investoren bis zum Exit: Wir begleiten Sie beim Aufbau und der Entwicklung Ih­res Start-ups.

Schwerpunkte unserer Beratung für Start-ups

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
  • Aufbau von Holdingstrukturen
  • Beteiligungsprogramme nach § 19a EStG
  • ESOP/VSOP
  • Unternehmensbewertung
  • Share Purchase Agreement (SPA)
  • Asset Purchase Agreement (APA)
  • Kapitalerhöhungen
  • Finanzierungsrunden 
  • Wandeldarlehen
  • Pre-Seed/Pre-IPO
  • Umstrukturierungen
  • Asset Protection
  • Exit-Besteuerung (Wegzug)
  • Vermögensnachfolge
  • Tax Compliance (Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen)
  • Internationales Steuerrecht


Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Welche gesellschaftsrechtliche Struktur ist für mein Unternehmen am sinnvollsten?
  • Welche Regelungen sollten Gesellschaftsverträge und Satzungen von Start-ups enthalten?
  • Ergibt der Aufbau einer Holdingstruktur Sinn?
  • Wie kann ich Arbeitnehmende am Unternehmen beteiligen?
  • Wie laufen Finanzierungsrunden für Start-ups ab?
  • Können die Interessen zwischen Gründern und Investoren austariert werden?
  • Welche Chancen und Risiken bietet der Exit?
  • Welchen Wert hat das Unternehmen?
  • Wie ist der Ablauf eines M&A-Prozesses?
  • Gibt es vor einem Exit Möglichkeiten, den späteren Unternehmensverkauf steuerlich zu optimieren?
  • Wie kann das aufgebaute Vermögen abgesichert und für eine spätere Vermögensnachfolge optimiert werden?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, um den Wohnsitz steuerneutral ins Ausland zu verlegen (Wegzugsbesteuerung)?

Von der ersten Idee an unterstützen wir Sie in allen Phasen des Le­benszyklus eines Unternehmens und zeigen Ihnen passgenaue recht­liche und steuerliche Strukturen auf. So schaffen wir Ihnen mit unserer Beratung den Raum, sich voll auf den Aufbau und das Wachstum Ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren.

Die Beratung von Unternehmen und ihren Gründerinnen und Grün­dern ist seit jeher ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Wir unter­stützen bei der Entwicklung von Gesellschaftsverträgen und Sat­zun­gen und gehen dabei gezielt auf die besonderen Anforderungen von Start-ups ein. Bei Bedarf begleiten wir auch die Umwandlung in eine AG oder SE. Darüber hinaus stehen wir bei der Gestaltung von Ver­trägen mit ersten Kundinnen und Kunden sowie Dienstleistern zur Seite. Das Ziel ist, durch diese Beratung Chancen zu sichern und Risiken frühzeitig zu minimieren.

Wir entwickeln Beteiligungsprogramme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sorgen für deren rechtssi­chere Umsetzung. Die Ab­rechnung und steuerliche Deklaration gegenüber den Finanzbehörden gehört dabei ebenfalls zu unserem Leistungsumfang.

Interdisziplinäre Beratung zu Fragen rund um Ihr Start-up

Auch bei internationalen Themen wie Wegzügen ins Ausland beraten wir Sie umfassend und prüfen und gestalten einen steuerlich optima­len Ablauf. Im Rahmen von Finanzierungsrunden unterstützen wir bei der Erstellung von Term Sheets und der Aufbereitung von Unterneh­menszahlen oder begleiten bei der Ausgabe neuer Gesellschaftsan­teile im Zuge von Kapitalerhöhungen. Zudem verhandeln wir Ihr Share Purchase Agreement (SPA) und führen Sie bis zum Closing.

Kommt es zu Konflikten zwischen den Gründungsgesellschaftern oder mit Investoren, stehen wir Ihnen beratend und strategisch zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen und gleichzei­tig trag­fähige, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.

Unser Beratungsansatz ist interdisziplinär: Wir denken über Fachgren­zen hinweg und ermöglichen steuerlich optimierte Gesamtlösungen für Ihr Start-up aus einer Hand. Wir bieten einen One-Stop-Shop. Dabei sind wir klein genug, um schnell und flexibel auf Anfragen und sich verändernde Situationen zu reagieren – und verfügen über die notwendige fachliche Breite, um alle relevanten Rechtsge­biete abzudecken.

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Lukas Kröger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner
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