PNHR begleitete Umstrukturierung einer mittelständischen Unternehmensgruppe mit umfangreichem Immobilienbesitz
PNHR hat die Umstrukturierung einer mittelständischen Unternehmensgruppe begleitet. Gegenstand der Transaktion war die Einbringung einer mit umfangreichem Grundbesitz ausgestatteten Immobilien-GmbH in eine Immobilien GmbH & Co. KG.
PNHR beriet zu den gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekten der Übertragung. Beratungsschwerpunkt lag auf der Anwendung der Konzernklausel nach § 6a GrEStG. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber ursprünglich bezweckt, bestimmte Umwandlungsvorgänge im Sinne des Umwandlungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer zu befreien, „um die Bedingungen für Umstrukturierungen von Unternehmen krisenfest, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher“ auszugestalten. Die Finanzverwaltungen der Länder hatten jedoch mit ihren gleichlautenden Erlassen vom 19. Juni 2012 den Anwendungsbereich durch zusätzliche Anforderungen stark eingeschränkt. Nachdem der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 21. und 22. August 2019 die restriktive Auslegung der Finanzverwaltung zur Befreiung konzerninterner Umstrukturierungen von der Grunderwerbsteuer weitgehend verworfen hatte, haben die Länder eine Neufassung der gleichlautenden Erlasse zur Anwendung des § 6a GrEStG beschlossen.
Die neue Konzernstruktur wurde mithilfe von PNHR erfolgreich aufgesetzt. Die Finanzverwaltung hat die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer bestätigt. Tätig war Stephan Hettler (Partner).

