Bundesweite Blockaden durch Bauernproteste – Können Landwirte streiken?
Die bereits im Dezember vergangenen Jahres angekündigten sog. Bauernproteste haben am Montagmorgen, den 8. Januar 2024, so richtig „Fahrt aufgenommen“. Der Deutsche Bauernverband hatte zu einer bundesweiten Protestwoche gegen die Politik der Bundesregierung aufgerufen. Das bedeutet konkret: Autobahnblockaden, Kolonnen und Schleichfahrten sowie Kundgebungen. Hintergrund der Kundgebungen durch Landwirte sind die durch die Bundesregierung geplanten Kürzungen im Agrarbereich. Wegen der Haushaltskrise sollten künftig als klimaschädlich eingestufte Subventionen abgeschafft werden. Aufgrund der deutlichen Reaktion der Landwirte nahm die Bundesregierung die geplanten Kürzungen teilweise wieder zurück – jedoch nicht zur ausreichenden Zufriedenstellung der Protestierenden.
Hintergrund des Haushaltsplans
Gemäß Art. 110 Abs. 2 GG hat der Bund die Pflicht, einen Haushaltsplan festzustellen. Dies muss durch ein Haushaltsgesetz erfolgen. Für das Jahr 2021 hatte die Bundesregierung den Haushalt zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie nachträglich um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Dieses Geld wurde dafür jedoch letztlich nicht gebraucht. Daher schichtete die Bundesregierung das Geld um, um es in den Klimaschutz zu investieren. Fast 200 Abgeordnete der Unionsfraktion hatten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese rückwirkende Änderung des Haushaltes geklagt und bekamen schließlich recht. Mit Urteil vom 15. November 2023 beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nicht den „verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine notlagenbedingte Kreditaufnahme“ entspreche. Außerdem präzisierte es die Auslegung finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben. Das Urteil hat zur Folge, dass 60 Milliarden Euro in der Finanzplanung wegfallen. Somit waren Anpassungen für den Haushalt 2024 wie auch den Haushalt 2023 nötig. Um die Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, einigte sich die Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2024 auf ein Maßnahmenpaket. Hiermit sollen die notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 nach Anhörungen Sachverständiger im Deutschen Bundestag und den aktualisierten Wirtschaftsdaten insbesondere durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und die Absenkung der Ausgaben in einzelnen Ressorts, die bessere Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und die Reduzierung von Bundeszuschüssen erreicht werden. Mitte Dezember 2023 hatte sich die Bundesregierung somit nach wochenlangen Verhandlungen über den Haushalt 2024 im Hinblick auf die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen vor allem zu Lasten der Landwirte geeinigt.
Welche Kürzungen im Agrarbereich soll es konkret geben?
Es wurde konkret vereinbart, dass die Begünstigung in der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft sowie die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel abgeschafft werden sollen. Dadurch sollen Mehreinnahmen von 480 bzw. 440 Millionen Euro für den Staat entstehen. Das Umweltbundesamt (BMUV) unterstützte dies. Es sei richtig, die Agrardieselsubventionen zu streichen, denn die Nutzung fossiler Energie dürfe nicht begünstigt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch, den Landwirten an anderer Stelle entgegenzukommen, das heißt z.B. Betriebe bei der Klimatransformation zu unterstützen, wenn sie in andere Bewirtschaftungsformen der Agrarfläche investierten. Auch der Agrarwissenschaftler Stephan von Cramon-Taubadel (Universität Göttingen) bekräftigte das Vorhaben der Bundesregierung: Subventionen für Agrardiesel seien nicht mehr zeitgemäß, es brauche eine nachhaltigkeitsgesteuerte Unterstützung des Agrarsektors. Die Streichung der Subventionen von Agrardiesel und Kraftfahrzeugsteuer würden insgesamt eine jährliche Belastung von ca. 4.000 bis 5.000 Euro pro durchschnittlichem landwirtschaftlichen Betrieb bedeuten.
Zurückrudern der Bundesregierung?
Nach zahlreichen Protesten nahm die Bundesregierung die geplanten Kürzungen teilweise wieder zurück. Diese hat sich am 4. Januar 2024 auf einige Änderungen für den Haushalt 2024 verständigt: Insbesondere soll auf die Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft verzichtet werden. Somit bleibt die Kfz-Steuerbefreiung erhalten. Diese Umkehr wird insbesondere damit begründet, dass so der zum Teil erhebliche bürokratische Aufwand für die betroffenen Unternehmen vermieden werde. Außerdem werde die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel nicht in einem Schritt vollzogen. Stattdessen soll eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung erfolgen, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Im Jahr 2024 erfolge demnach eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40%. In den Jahren 2025 und 2026 erfolge daraufhin jeweils eine weitere Reduzierung um 30%, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr gewährt werde. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolge allerdings noch unverändert.
Die Bauern bleiben unzufrieden
Die Bauern gehen ab dem 8. Januar 2024 trotzdem bundesweit auf die Barrikaden. Der Präsident des Bauernverbandes, Joachim Rukwied, äußerte sich dahingehend, dass die teilweise Umkehr der Bundesregierung nur ein erster Schritt sei und nach wie vor gefordert werde, dass beide Kürzungsvorschläge zurückgenommen werden. Es werde das langfristige Festhalten an der Dieselsubvention gefordert. Außerdem ginge es auch um die Zukunftsfähigkeit der Bauernbranche und um die Frage, ob heimische Lebensmittelerzeugung überhaupt noch gewünscht sei. Denn die Landwirte müssten sich in einem internationalen Wettbewerb behaupten. Auch laut Clemens Fuest, Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung an der Universität München (Ifo-Institut), seien die Landwirte durch die von der Ampelkoalition geplanten Einschnitte bei Subventionen weit überproportional belastet. Agrarökonom der Universität Rostock, Sebastian Lakner, sieht das Ganze allerdings etwas anders. Die angekündigte Kürzung sei nur existenzgefährdend, wenn die Unternehmen ohnehin bereits extreme ökonomische Schwierigkeiten hätten. Insgesamt bleibt noch abzuwarten, ob die Bundesregierung den Forderungen der Landwirte vollständig nachkommt.
Eine kurze Anmerkung zum Schluss
Allerdings bleibt es wohl nicht bei den sog. Bauernprotesten – in der ganzen Woche vom 8. Januar 2024 ist mit massiven Verkehrsbehinderungen zu rechnen, da zusätzlich die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) von Mittwoch, 10. Januar 2024, 2.00 Uhr bis Freitag, 12. Januar 2024, 18.00 Uhr zum bundesweiten Arbeitskampf aufgerufen hat. In diesem Kontext ist abschließend noch kurz eine Begrifflichkeit zu klären: Viele Stimmen betiteln die Bauernproteste als „Streik“. Dieses Mittel des Arbeitskampfes steht den Landwirten allerdings gar nicht zu.
Streik ist die gemeinsame vorübergehende Arbeitsniederlegung der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer eines Betriebs zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen, z. B. Lohnerhöhungen. (angelehnt an eine Definition der Bundesszentrale für politische Bildung bpb)
Die Landwirte machen mit ihren Demonstrationen jedoch lediglich von dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 I GG Gebrauch. Richtigerweise ist also von Protesten oder Demonstrationen und nicht von einem Streik der Landwirte zu sprechen. Die angekündigten Maßnahmen der GDL im Rahmen der Tarifverhandlungen dagegen stellen sich als Streik dar.
Wir danken unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Marie Wegener für die tatkräftige Unterstützung zu diesem Beitrag.
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