Firmenwagenbesteuerung in der Entgeltabrechnung
Blogbeitrag
Susanne Küsters, Andreas Theisen

Firmenwagenbesteuerung in der Entgeltabrechnung

Kurzüberblick

  • Ein aktuelles BFH-Urteil zu Stellplatzkosten zeigt, wie wichtig die Systematik der Firmenwagenbesteuerung ist.
  • Viele Fehler entstehen nicht bei der Berechnung, sondern bei der Einordnung der Nutzung und der organisatorischen Umsetzung .
  • Diese Serie erläutert die wichtigsten Themen der Firmenwagenbesteuerung in der Entgeltabrechnung – von der 1-%-Regelung über das Fahrtenbuch bis zu Elektro- und Hybridfahrzeugen.

I. Anlass der Serie: BFH-Urteil zu Stellplatzkosten

Mit Urteil vom 9. September 2025 (VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof eine praxisrelevante Frage zur Firmenwagenbesteuerung entschieden:

Mindern vom Arbeitnehmer selbst getragene Stellplatzkosten den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens?

Der BFH verneint dies. Stellplatz- oder Garagenkosten stehen nach Auffassung des Gerichts nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs. Sie stellen vielmehr einen eigenständigen Vorteil dar, der neben dem Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung tritt.

Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten können daher den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung nicht mindern.

Die Entscheidung verdeutlicht ein grundlegendes Problem der Firmenwagenbesteuerung: Viele Praxisfragen lassen sich nur beantworten, wenn die Systematik der Bewertung richtig verstanden wird.

II. Firmenwagenbesteuerung als Bestandteil der Entgeltabrechnung

Firmenwagen gehören zu den häufigsten Zusatzleistungen im Arbeitsverhältnis. Darf eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer ein überlassenes Fahrzeug auch privat nutzen, entsteht ein geldwerter Vorteil , der steuerlich als Arbeitslohn zu erfassen ist.

Die Höhe dieses Vorteils ist nach steuerrechtlichen Maßstäben zu bestimmen. Die Bewertung entscheidet darüber, welcher Betrag dem Arbeitslohn zuzurechnen ist.

Die steuerliche Einordnung ist zugleich für die Sozialversicherung von Bedeutung. Nach § 14 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle Einnahmen aus einer Beschäftigung , unabhängig davon, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie gewährt werden. Dazu zählen grundsätzlich auch Sachbezüge.

Der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens gehört daher regelmäßig auch zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt.

Für die Praxis bedeutet dies: Der Vorteil ist im Rahmen der Entgeltabrechnung zu bewerten und als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen.

III. Bewertungsmethoden der Firmenwagenbesteuerung

Für die steuerliche Bewertung der privaten Nutzung eines Firmenwagens stehen grundsätzlich zwei Methoden zur Verfügung:

  • die Pauschalmethode (1-%-Regelung)
  • die Fahrtenbuchmethode

Daneben haben sich in den vergangenen Jahren Sonderregelungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge entwickelt, die ebenfalls Auswirkungen auf die Bewertung des geldwerten Vorteils haben.

Welche Methode angewendet wird, beeinflusst die Höhe des geldwerten Vorteils und damit auch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung in der Entgeltabrechnung.

IV. Wo in der Praxis die Probleme liegen

Fehler bei der Firmenwagenbesteuerung beruhen selten auf der eigentlichen Berechnung.

  • Unklare Einordnung der Nutzung

> > > Etwa bei der Frage, welche Fahrten als Privatnutzung gelten oder wie der Arbeitsweg steuerlich zu berücksichtigen ist.

  • Unvollständige oder falsch übermittelte Fahrzeugdaten

> > > Insbesondere der maßgebliche Bruttolistenpreis, der Zeitpunkt der Überlassung oder die korrekte Einordnung von Elektro- und Hybridfahrzeugen.

  • Abstimmungsprobleme zwischen verschiedenen Unternehmensbereichen

> > > Firmenwagen betreffen regelmäßig mehrere Funktionen im Unternehmen – etwa HR, Payroll, Fuhrparkmanagement und Steuerberatung.

Gerade an diesen Schnittstellen entstehen in der Praxis häufig Fehler oder Unsicherheiten. Die Firmenwagenbesteuerung ist daher weniger ein Rechenthema als eine Frage der richtigen Einordnung und der organisatorischen Umsetzung.

Die BFH-Entscheidung zu Stellplatzkosten ist ein gutes Beispiel dafür: Was zunächst naheliegend erscheint, lässt sich steuerlich nicht ohne Weiteres auf die Bewertung des Firmenwagens übertragen.

V. Überblick über die Serie

Diese Praxisserie greift typische Fragestellungen aus der Entgeltabrechnung auf und erläutert die wichtigsten Bewertungsmethoden der Firmenwagenbesteuerung.

Teil 1 – Pauschale Bewertungsmethoden

  • Systematik der 1-%-Regelung
  • Besteuerung des Arbeitswegs
  • Unterschiede zwischen 0,03-%-Regelung und Einzelbewertung

Teil 2 – Fahrtenbuchmethode

  • Besteuerung nach tatsächlichen Fahrzeugkosten
  • Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
  • typische Fehler bei elektronischen Fahrtenbüchern

Teil 3 – Elektro- und Hybridfahrzeuge

  • steuerliche Begünstigungen für Elektrofahrzeuge
  • Besonderheiten bei Plug-in-Hybriden
  • Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung

VI. Ziel der Serie

Die Serie soll die Systematik der Firmenwagenbesteuerung verständlich darstellen und typische Fehlerquellen aus der Praxis aufzeigen.

Denn für die Entgeltabrechnung gilt:

Payroll – mehr als ein Klick.

Nicht nur die Berechnung ist entscheidend, sondern vor allem die richtige Einordnung und eine saubere organisatorische Umsetzung.

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Susanne Küsters
Susanne KüstersRechtsanwältin, Betriebswirtin für betriebliche Altersversorgung (FH), Partnerin
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