Blogbeitrag
Dr. Sebastian Geringhoff

Die neue Grundsteuerreform - Praxisempfehlungen

Zum 01.01.2022 ist die neue Grundsteuer in Kraft getreten. Von der Reform sind mehr als 35 Millionen privat als auch betrieblich genutzte Immobilien betroffen, die bis 31.10.2022 neu bewertet werden müssen. Dies erfordert somit Handlungsbedarf seitens der Steuerpflichtigen.

Der Leiter der Praxisgruppe Immobilien Steuerrecht , Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Sebastian Geringhoff , gibt in einer Sonderausgabe "30-Minuten PNHR" Auskunft über die Umsetzung der Reform in der Praxis und spricht Empfehlungen aus, die Sie bei der Bewertung der Immobilien beachten sollten.

Mehr zu unserer Expertise in:

Ansprechpersonen

Die richtigen Ansprechpersonen sind immer an Ihrer Seite.

Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.
Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner

Kontakt

Sind Sie an einer Beratung zu diesem Thema interessiert? Dann nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

Relevante Blogartikel

Unternehmensübertragungen steuerfrei gestalten: Das Verhältnis von Regel- und Optionsverschonung

Alexander Krämer, Robin Schuh

Das Erbschaftsteuerrecht sieht für die Übertragung von inländischem Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einer Betei...

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen:  Grundsteuerbescheide wegen differenzierter Hebesätze rechtswidrig?

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Grundsteuerbescheide wegen differenzierter Hebesätze rechtswidrig?

Robin Donges

Seit dem 01.01.2025 gilt in NordrheinWestfalen das GrundsteuerBundesmodell. In diesem Zusammenhang hat der Landtag des Landes NordrheinWestfalen bereits mit dem...

Pelka und Sozien GmbHRechtsanwaltsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftKaiser-Wilhelm-Ring 3 – 550672 Köln