Unternehmensübertragungen steuerfrei gestalten: Das Verhältnis von Regel- und Optionsverschonung
Alexander Krämer, Robin Schuh
Zum 01.01.2022 ist die neue Grundsteuer in Kraft getreten. Von der Reform sind mehr als 35 Millionen privat als auch betrieblich genutzte Immobilien betroffen, die bis 31.10.2022 neu bewertet werden müssen. Dies erfordert somit Handlungsbedarf seitens der Steuerpflichtigen.
Der Leiter der Praxisgruppe Immobilien Steuerrecht , Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Sebastian Geringhoff , gibt in einer Sonderausgabe "30-Minuten PNHR" Auskunft über die Umsetzung der Reform in der Praxis und spricht Empfehlungen aus, die Sie bei der Bewertung der Immobilien beachten sollten.