
Pelka begleitet Kindertagesstätte erfolgreich bei Betriebsprüfung und wendet Haftungsinanspruchnahme ab
Körperschaften, die sich gemeinnützigen Zwecken widmen, sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Diese Befreiung ist allerdings an die Einhaltung strenger, gesetzlicher Vorgaben geknüpft, die regelmäßig von den Finanzämtern im Rahmen von Betriebsprüfungen überwacht werden und Haftungsrisiken bspw. für gemeinnützige Vereine und deren Vorstände bergen.
Pelka begleitete eine Kindertagesstätte erfolgreich durch eine Außenprüfung, welche die Voraussetzungen der Steuerbefreiung prüfte. Die Kindertagesstätte wurde von einem gemeinnützigen Verein betrieben, der sich der Förderung der Erziehung von Kindern widmet. Schwerpunkte der Betriebsprüfung waren der Erhalt der Freistellung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Abwehr steuerlicher Haftungsansprüche. Am Ende der Betriebsprüfung konnte vom Finanzamt keine Haftung des Vereins und des Vorstands festgestellt werden. Die Freistellung für die betroffenen Jahre wurde erteilt.
Das Mandat wurde durch Herrn Dr. Fabian Riegler (Partner), Nils Pinzke und Tobias Kromm (beide Associates) betreut.

