Schnelle Hilfe vor Gericht: Der einstweilige Rechtsschutz im Zivil- und Gesellschaftsrecht
Blogbeitrag
Lukas Kröger

Schnelle Hilfe vor Gericht: Der einstweilige Rechtsschutz im Zivil- und Gesellschaftsrecht

I. Einleitung

Die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Dies dauert häufig zu lange, um effektiven Rechtsschutz gewährleisten zu können. Daher ist im Zivilprozessrecht das Vorgehen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes möglich. Dieses Verfahren ist ein vorläufiges Mittel zur Sicherung von Rechtspositionen oder Regelung von Streitigkeiten, ersetzt jedoch in der Regel nicht das Verfahren in der Hauptsache.

II. Einstweiliger Rechtsschutz im Zivilprozess

Die Zivilprozessordnung unterscheidet im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes in den §§ 916 ff. ZPO zwischen dem Arrest und der einstweiligen Verfügung. Während der Arrest der Sicherung einer Geldforderung dient, bezieht sich die einstweilige Verfügung auf die Sicherung anderer Ansprüche und wird in die Form der Sicherungs-, Regelungs- und Leistungsverfügung unterteilt.

Dem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird stattgegeben, wenn der Antragsteller sowohl einen Arrest- oder Verfügungsanspruch, also einen materiellen Anspruch auf die geltend gemachte Forderung oder das zu regelnde Rechtsverhältnis, als auch einen Arrest- oder Verfügungsgrund glaubhaft gemacht hat. Letzterer besteht bei der besonderen Dringlichkeit einer zeitnahen Entscheidung. Im einstweiligen Rechtsschutz genügt das Vorbringen im Wege der Glaubhaftmachung, also beispielsweise durch die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung.

Die Entscheidung über den Antrag im einstweiligen Rechtsschutz darf grundsätzlich nicht zu einer Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache führen, wobei jedoch Ausnahmen möglich sind.

III. Einstweiliger Rechtsschutz im Gesellschaftsrecht

Auch im Gesellschaftsrecht kann es zu Streitigkeiten kommen, die ein schnelles Handeln im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erforderlich machen.

Dies kann beispielsweise bei der Abberufung eines Geschäftsführers der Fall sein. Soll verhindert werden, dass der ehemalige Geschäftsführer trotz seiner Abberufung weiterhin Geschäftsführerbefugnisse ausübt, kann eine einstweilige Verfügung auf Untersagung der Ausübung bis zum rechtskräftigen Abschluss einer Entscheidung in der Hauptsache beantragt werden, um die Gesellschaft vor Schäden zu schützen. Umgekehrt kann sich ein Geschäftsführer, der schnellstmöglich gegen seine Abberufung oder die Kündigung seines Anstellungsvertrages vorgehen möchte, ebenfalls des vorläufigen Rechtsschutzes bedienen. Ebenso kann ein Vorgehen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geboten sein, wenn die Einziehung von Gesellschafteranteilen – und damit die Gefahr der Entwertung von Mitgliedschaftsrechten – droht.

IV. Vorteile und Risiken des einstweiligen Rechtsschutzes

Ein wesentlicher Vorteil des einstweiligen Rechtsschutzes liegt in der kürzeren Verfahrensdauer, welche in der Regel nur wenige Tage beträgt. Grund dafür ist unter anderem, dass die Entscheidung über die einstweilige Verfügung und den Arrest ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, vgl. §§ 937 Abs. 2, 922 Abs. 1 ZPO. In besonderen Situationen kann sogar ohne die vorherige Anhörung der Gegenseite entschieden werden, was aber wegen dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit nicht der Regelfall ist.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Beweismaßreduzierung. Im einstweiligen Rechtsschutz genügt es, die maßgeblichen Tatsachen glaubhaft zu machen, wobei zur richterlichen Entscheidungsfindung die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreichend ist. Demgegenüber gelingt der im Klageverfahren erforderliche Beweis nur dann, wenn eine gerichtliche Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen besteht, die etwaigen Zweifeln Schweigen gebietet.

Die Entscheidung ergeht häufig durch Beschluss, welcher ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, was einen weiteren Vorteil für den Antragsteller darstellen kann.

Zudem entfällt die Pflicht des Antragstellers zur Vorleistung der Gerichtskosten, welche im regulären Klageverfahren gegeben wäre.

Auf der anderen Seite ist aber zu beachten, dass die Entscheidung nur vorläufigen Charakter hat. Der Antragsgegner kann Widerspruch einlegen, was die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Folge hat. Darüber hinaus trägt der Antragsteller das Kostenrisiko, falls sich der Antrag als unbegründet erweist oder zurückgewiesen wird.

V. Durchsetzung Ihrer Interessen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

Die Kanzlei Pelka unterstützt ihre Mandanten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei der Durchsetzung ihrer Rechte. In diesem Jahr konnten wir bereits erfolgreich einstweilige Verfügungen für unsere Mandantschaft erwirken.

In einem zugrundeliegenden Sachverhalt wandte sich der Mandant als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH gegen den anderen, in gleicher Höhe beteiligten, geschäftsführenden Gesellschafter des Unternehmens. Letzterer versuchte, den Mandanten als Geschäftsführer abzuberufen und seinen Anstellungsvertrag fristlos zu kündigen sowie seine Gesellschafteranteile einzuziehen.

Auf Antrag der Kanzlei Pelka erließ das zuständige Gericht eine einstweilige Verfügung, in welcher es dem Antragsgegner untersagte, eine abgeänderte Gesellschafterliste beim zuständigen Registergericht einzureichen oder die Abberufung des Antragstellers als Geschäftsführer beim zuständigen Registergericht anzumelden. Zudem drohte das Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und hilfsweise Ordnungshaft an.

VI. Fazit

Der einstweilige Rechtsschutz bietet die Möglichkeit, eine vorläufige Entscheidung zu erwirken und dadurch die Rechte und Interessen der Mandantschaft schnellstmöglich durchzusetzen sowie drohende Nachteile abzuwenden.

Durch die verkürzte Verfahrensdauer, die geringeren Beweisanforderungen und die Möglichkeit der Entscheidung ohne mündliche Verhandlungen bietet der einstweilige Rechtsschutz viele Vorteile. Besonders in unternehmerischen Auseinandersetzungen kann eine vorläufige Entscheidung zweckmäßig sein.

Die Kanzlei Pelka verfügt über umfassende Erfahrung im einstweiligen Rechtsschutz und setzt sich gezielt für die Interessen ihrer Mandanten ein, um ihnen auch in dringenden Rechtsfragen als verlässlicher Partner zu Seite zu stehen. Sie möchten sich mit uns in Verbindung setzen? Dann füllen Sie gerne unser Kontaktformular aus.

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Lukas Kröger
Lukas Kröger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner

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