Expertise

Erbrecht

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachlassgestaltung mit einem ganzheitlichen Lösungsansatz, der die Bereiche des Zivil- und Steu­errechts voll umfasst. 

Schwerpunkte unserer Beratung sind u. a.:

  • Vorweggenommene Vermögensnachfolge in rein nationalen als auch internationalen Fällen
  • Absicherung der Familienmitglieder (asset-protection)
  • Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Abwicklung von Erbschaften
  • Testamentsvollstreckung 
  • Regelung und Beilegung von Erbstreitigkeiten 
  • Erbschein
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Steuerliche Optimierung der Vermögensverhältnisse
  • Konzeption von Familienholdings 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten sind:

  • Inwieweit ist der Nachlass geregelt und entspricht die bestehende Regelung der aktuellen Lebens- und Vermögenssituation?
  • Wie ist ein Testament rechtssicher zu verfassen?
  • Welche Pflichtteilsansprüche sind zu berücksichtigen und welche potenziellen Konfliktfelder innerhalb der Familie können sich ergeben?
  • Welche Vorkehrungen bestehen, um die Handlungsfähigkeit der Erben – insbesondere bei Immobilienvermögen – sicherzustellen?
  • Welche rechtlichen und praktischen Aspekte sind im Umgang mit einer Erbengemeinschaft zu beachten?
  • Wie kann die Weitergabe von Betriebsvermögen oder Immobilien rechtlich und steuerlich sinnvoll gestaltet werden?
  • Welche Rechte und Pflichten bestehen im Erbfall für Erben und welche Haftungs- oder Konfliktrisiken können auftreten?
  • Wie wird der Pflichtteil berechnet?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, den Nachlass zu verwalten oder zu teilen?
  • Welche Kosten entstehen bei einer Erbschaft und wer trägt sie?
  • Wie wirken sich Schulden des Erblassers aus?

Die Wünsche und Ziele, die mit einer Regelung des Nach­lasses und der Einleitung eines Generationenwechsels im Unterneh­men erreicht werden sollen, sind vielfältig. Unsere Beratung unter­stützt Mandantinnen und Mandanten bei einem solchen Anliegen. Dabei nehmen wir besonders auf die familiären Interessen und die Lebenssituation der Beteiligten Rücksicht.

Eine effektive Nachlassgestaltung erfordert, insbesondere bei der Über­tragung von Betriebsvermögen, eine interdisziplinäre Beratung. Denn je nach Art der übertragenen Vermögenswerte Regelungen aus den verschiedensten Bereichen des Zivil- und Steu­errechts betroffen. Gerade in einem solchen ganzheitlichen Bera­tungsansatz liegt die Stärke unserer Kanzlei.

Unser ganzheitlicher Ansatz für Ihre Anliegen im Erbrecht

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass es für eine an den individu­ellen Bedürfnissen der Parteien ausgerichtete Vermögensübertragung unerlässlich ist, einen Wegbegleiter an seiner Seite zu wissen. Wir stellen die richtigen Fragen, verstehen die Anliegen unserer Mandantinnen und Mandanten und denken und handeln unternehme­risch. Unser Team ist interdisziplinär aufgestellt und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung der Vermö­gens- und Unternehmensnachfolge. Wir begleiten Sie in allen steuer- und zivilrechtlichen Belangen von der Ausgestaltung des Nachlasses über die Weitergabe von Betriebsvermögen an die Folgegeneration bis zur Gründung einer Familienholding für einen nachhaltigen Vermö­gensübergang. 

Im Bereich des Erbrechts stehen wir für eine vorausschauende, rechtssichere und zugleich lösungsorientierte Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge. Wir entwickeln individuelle Lösungen – von der maßgeschneiderten Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen über die strategische Berücksichtigung von Pflichtteilsrechten bis hin zur gezielten Vermeidung von Konflikten innerhalb der Familie. 

Vertretung beim Streit in Erbangelegenheiten

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeiten stellt die Vertretung Ihrer Interessen im Streitfalle rund um das Erbe dar: Wir begleiten die Abwicklung von Erbfällen effizient und strukturiert, setzen Ansprüche konsequent durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Bei der oft komplexen Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften agieren wir mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl, wirtschaftlichem Verständnis und Durchsetzungskraft, um tragfähige und nachhaltige Lösungen zu erzielen. Ergänzend dazu begleiten wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auch bei der Einrichtung und Umsetzung von Testamentsvollstreckungen. Dank unserer interdisziplinären Expertise können wir eine umfassende erbrechtliche Beratung gewährleisten, die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.

Blog

Unternehmensübertragungen steuerfrei gestalten: Das Verhältnis von Regel- und Optionsverschonung

Alexander Krämer, Robin Schuh

Das Erbschaftsteuerrecht sieht für die Übertragung von inländischem Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einer Betei...

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen:  Grundsteuerbescheide wegen differenzierter Hebesätze rechtswidrig?

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Grundsteuerbescheide wegen differenzierter Hebesätze rechtswidrig?

Robin Donges

Seit dem 01.01.2025 gilt in NordrheinWestfalen das GrundsteuerBundesmodell. In diesem Zusammenhang hat der Landtag des Landes NordrheinWestfalen bereits mit dem...

Ansprechpersonen

Die richtigen Ansprechpersonen sind immer an Ihrer Seite.

Lennart Kolkmann
Lennart KolkmannRechtsanwalt
Peter Schröder
Peter SchröderRechtsanwalt, Partner

Kontakt

Pelka und Sozien GmbHRechtsanwaltsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftKaiser-Wilhelm-Ring 3 – 550672 Köln