Expertise

Familienrecht

Wir unterstützen Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen rechtssichere und vorrausschauende Lösungen für Ihre individuelle Situation.  

Schwerpunkte unserer Beratung im Familienrecht

  • Beratung im Vorfeld der Eheschließung
  • Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung 
  • Unterhaltsrecht (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
  • Beratung im Zusammenhang mit Immobilien im Familienrecht
  • Sorgerecht- und Umgangsrecht 
  • Beratung bei internationalen familienrechtlichen Sachverhalten
  • Begleitung bei außergerichtlichen Einigungen

 

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten 

  • Welche rechtlichen Aspekte sollten vor der Eheschließung berücksichtigt werden?
  • Ist der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll und wie sollte dieser gestaltet werden?
  • Welche Schritte sind bei einer Trennung oder Scheidung erforderlich?
  • Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab und welche Aspekte sind zu berücksichtigen? 
  • Wie wird der Zugewinnsaugleich berechnet und wie erfolgt die Vermögensaufteilung?
  • Wie wird der Unterhalt berechnet und welche Ansprüche bestehen?
  • Was passiert mit gemeinsamen Vermögenswerten, insbesondere Immobilien?
  • Welche Regelungen sind im Hinblick auf Sorgerecht- und Umgangsrecht zu treffen?
  • Wie können Konflikte möglichst einvernehmlich gelöst werden? 
  • Welche Rolle spielen Testamente oder Erbverträge in der Unternehmensnachfolge?
  • Wie wirken sich Scheidung oder Trennung auf die Nachfolgeplanung aus?
  • Wie kann ich meine Nachfolgeplanung mit meinem Ehepartner oder Lebensgefährten abstimmen?

Familienrechtliche Fragestellungen betreffen häufig sehr persönliche und emotionale Lebensbereiche und sind zugleich mit komplexen rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen verbunden. Neben Trennung und Scheidung gewinnen auch Fragen im Zusammenhang mit der Eheschließung sowie der frühzeitigen Regelung vermögensrechtlicher Verhältnisse zunehmend an Bedeutung. Insbesondere sind Vermögensfragen, Unterhaltsansprüche und langfristige Absicherungen von Beginn an zu berücksichtigen. Auch Fragen der Unternehmensnachfolge in der Familie, des Pflichtteils sowie der Testamentsgestaltung stellen sich in diesem Kontext.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend – sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Dabei unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten unter besonderer Rücksichtnahme auf die familiären Interessen sowie die Lebenssituation aller Beteiligten. 

Unser Ansatz ist es, frühzeitig klare Regelungen zu schaffen und Konflikte, z. B. um das Erbe oder die Nachfolge, nach Möglichkeit zu vermeiden. In einer solch strukturierten und lösungsorientierten Beratung liegt unsere Stärke. 

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die präventive als auch die Begleitung in laufenden Verfahren. Dabei behalten wir auch angrenzende Fragestellungen im Blick, die sich im Zusammenhang mit familienrechtlichen Sachverhalten ergeben können.  

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