Vermögens- & Unternehmensnachfolge
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Vermögens- und Nachlassgestaltung mit einem ganzheitlichen Lösungsansatz, der die Bereiche des Zivil- und Steuerrechts voll umfasst.
Schwerpunkte unserer Beratung zur Vermögens- & Unternehmensnachfolge
- Vorweggenommene Vermögensnachfolge
- Vermögensnachfolge und Auslandssachverhalte
- Generationenwechsel
- Absicherung der Familienmitglieder (asset-protection)
- Ausgestaltung von Testamenten
- Durchführung der Testamentsvollstreckung
- Vermögensanlage
- Erbauseinandersetzungen
- Steuerliche Optimierung der Vermögensverhältnisse
- Konzeption von Familienholdings
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten
- Ist das in der Praxis häufig vorkommende Berliner Testament, also die „Enterbung“ von Kindern im ersten Erbgang von Eheleuten, tatsächlich sinnvoll oder sollte dieses eher zurückhaltend eingesetzt werden?
- Ist die Schenkung unter Nießbrauch nicht nur bei Immobilienübertragungen, sondern auch bei Aktiendepots möglich? Wie wird diese in der Praxis bei Banken umgesetzt?
- Wie funktioniert die Bewertung von Immobilien für Nachfolgezwecke und welche steuerlichen Bewertungsvorteile bieten sich?
- Welche Vorteile (auch steuerliche) können Aktien im Vergleich zu Immobilien bei der Vermögensanlage und der Vermögensnachfolge genießen?
- Kann in manchen Fällen die Ausschlagung des Nachlasses sinnvoll sein?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit für betriebliches Vermögen die Regel- oder Optionsverschonung in Anspruch genommen werden kann?
- Welche Steuerbelastung ergibt sich für Großerwerbe (Wert über € 26 Mio.) bei Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG und wie können Nachversteuerungen vermieden werden?
- Gibt es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Bewertungsalternativen zum sog. vereinfachten Ertragswertverfahren?
- In welchen Fällen ist eine sog. Güterstandschaukel aus erbschaftsteuerlicher Sicht sinnvoll und welche sonstigen Steuerkonsequenzen ergeben sich dabei?
Die Wünsche und Ziele sind vielfältig, die mit einer lebzeitigen Regelung des Nachlasses von privaten Vermögen oder der Einleitung eines Generationenwechsels in Unternehmen erreicht werden sollen. Unsere Beratung unterstützt Mandantinnen und Mandanten bei einem solchen Anliegen unter besonderer Rücksichtnahme auf die familiären Interessen und die Lebenssituation der Beteiligten.
Eine effektive Nachlass- und Vermögensgestaltung erfordert, insbesondere bei der Übertragung von Betriebsvermögen, eine interdisziplinäre Beratung. Denn je nach Art der übertragenen Vermögenswerte sind Regelungen aus den verschiedensten Bereichen des Zivil- und Steuerrechts betroffen. Gerade in einem solchen ganzheitlichen Beratungsansatz liegt unsere Stärke.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass es für eine an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Vermögensübertragung unerlässlich ist, einen Wegbegleiter an seiner Seite zu wissen, der die unterschiedlichen Vermögensanlagen kennt, der die richtigen Fragen stellt und die Anliegen der Mandanten versteht und dabei stets unternehmerisch denkt und handelt. Unser Team ist interdisziplinär aufgestellt und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Wir begleiten Sie in allen steuer- und zivilrechtlichen Belangen von der Ausgestaltung des Vermögens über die Weitergabe von Betriebsvermögen an die Folgegeneration bis zur Gründung einer Familienholding für einen nachhaltigen Vermögensübergang. Dabei kennen wir auch die Fragestellungen und Antworten, die sich bei Auslandsvermögen ergeben.



