Expertise

Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Vermögens- und Nachlassgestaltung mit einem ganzheitlichen Lösungsansatz, der die Bereiche des Zivil- und Steuerrechts voll umfasst.

Schwerpunkte unserer Beratung zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge

  • Vorweggenommene Vermögensnachfolge
  • Vermögensnachfolge und Auslandssachverhalte
  • Generationenwechsel in Unternehmen
  • Absicherung der Familienmitglieder (asset-protection)
  • Ausgestaltung von Testamenten
  • Durchführung der Testamentsvollstreckung 
  • Vermögensanlage
  • Erbauseinandersetzungen
  • Steuerliche Optimierung der Vermögensverhältnisse
  • Konzeption von Familienholdings 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Welche Arten der Unternehmensnachfolge (z. B. familienintern, extern, Verkauf) sind möglich?
  • Ist das in der Praxis häufig vorkommende Berliner Testament, also die „Enterbung“ von Kindern im ersten Erbgang von Eheleuten, tatsächlich sinnvoll oder sollte dieses eher zurückhaltend eingesetzt werden?
  • Wie kann die Übertragung von Unternehmensanteilen im Rahmen der Unternehmensnachfolge rechtssicher gestaltet werden?
  • Ist die Schenkung unter Nießbrauch nicht nur bei Immobilienübertragungen, sondern auch bei Aktiendepots möglich? Wie wird diese in der Praxis bei Banken umgesetzt?
  • Wie funktioniert die Bewertung von Immobilien für Nachfolgezwecke und welche steuerlichen Bewertungsvorteile bieten sich für Unternehmer?
  • Welche Haftungsrisiken bestehen bei einer Unternehmensnachfolge, und wie lassen sie sich minimieren?
  • Welche Vorteile (auch steuerliche) können Aktien im Vergleich zu Immobilien bei der Vermögensanlage und der Vermögensnachfolge genießen?
  • Kann in manchen Fällen die Ausschlagung des Nachlasses sinnvoll sein?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit für betriebliches Vermögen die Regel- oder Optionsverschonung in Anspruch genommen werden kann?
  • Welche Steuerbelastung ergibt sich für Großerwerbe (Wert über € 26 Mio.) bei Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG und wie können Nachversteuerungen vermieden werden?
  • Gibt es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Bewertungsalternativen zum sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren?
  • Welche Optionen gibt es für eine externe Unternehmensnachfolge?
  • Welche Due-Diligence-Prozesse sind bei einer Unternehmensnachfolge durch Verkauf notwendig?
  • In welchen Fällen ist eine sogenannte Güterstandschaukel aus erbschaftsteuerlicher Sicht sinnvoll und welche sonstigen Steuerkonsequenzen ergeben sich dabei?
  • Welche Rolle kann der Übergeber nach der Unternehmensnachfolge im Unternehmen einnehmen?

Die Wünsche und Ziele sind vielfältig, die mit einer lebzeitigen Regelung des Nach­lasses von privaten Vermögen oder der Einleitung eines Generationenwechsels in Unterneh­men erreicht werden sollen. Unsere Beratung unter­stützt Mandantinnen und Mandanten bei allen Themen rund um die Vermögens- und Unternehmensnachfolge unter besonderer Rück­sichtnahme auf die familiären Interessen und die Lebenssituation der Beteiligten.

Eine effektive Nachlass- und Vermögensgestaltung erfordert, insbesondere bei der Über­tragung von Betriebsvermögen, eine interdisziplinäre Beratung. Denn je nach Art der übertragenen Vermögenswerte sind Regelungen aus den verschiedensten Bereichen des Zivil- und Steu­errechts betroffen. Gerade in einem solchen ganzheitlichen Bera­tungsansatz liegt unsere Stärke.

Unternehmensnachfolge: interdisziplinäre Beratung mit langjähriger Erfahrung

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass es für eine an den individu­ellen Bedürfnissen ausgerichtete Vermögensübertragung unerlässlich ist, einen Wegbegleiter an seiner Seite zu wissen, der die unterschiedlichen Vermögensanlagen kennt, der die richtigen Fragen stellt und die Anliegen der Mandantinnen und Mandanten versteht und dabei stets unternehme­risch denkt und handelt. Unser Team ist interdisziplinär aufgestellt und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung der Vermö­gens- und Unternehmensnachfolge. Wir begleiten Sie in allen steuer- und zivilrechtlichen Belangen von der Ausgestaltung des Vermögens über die Weitergabe von Betriebsvermögen an die Folgegeneration bis zur Gründung einer Familienholding für einen nachhaltigen Vermö­gensübergang. Dabei kennen wir auch die Fragestellungen und Antworten, die sich bei Auslandsvermögen ergeben.

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Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.
Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner
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Stephan HettlerRechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Assoziierter Partner
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