Gemeinnützigkeit.

Wir bündeln zivil- und steuerrechtliche Expertise und beraten Sie als Verein oder Stiftung vollumfänglich in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sind Stützen unserer Gesellschaft. Mehr als 600.000 Vereine und Stiftungen – der weitaus überwiegende Teil davon gemeinnützig – belegen die große Bedeutung des sogenannten Non-Profit-Sektors. 


Dabei sind die von den verantwortlichen Perso­nen zu erfüllenden zivilrechtlichen und steu­erlichen Pflichten enorm. Wir bündeln die erforderliche zivil- und steuerrechtliche Expertise für diesen spezifischen Bereich in einer Hand, geben Vereins- und Stif­tungsvorständen Raum, sich auf die Verwirklichung der satzungsmä­ßigen Zwecke zu konzentrieren, ihr Engagement mit Leidenschaft vo­ranzutreiben und Spuren hinterlassen zu können. Wir be­gleiten Sie bei der Gründung eines Vereins, einer Stiftung oder einer ge­meinnützigen GmbH. Ebenso unterstützen wir Sie bei allen Fragen des Vereins-, Stiftungs-, GmbH- und Gemeinnützigkeitsrechts und der Er­füllung der damit einhergehenden steuerlichen Compliance. 

Schwerpunkte unserer Beratung sind u.a.:

  • Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
  • Gemeinnützige GmbHs
  • Laufende Betreuung gemeinnütziger Einrichtungen 
  • Gestaltung von Sponsoringverträgen
  • Erbrecht für Stifter und Nachlassgestaltung
  • Kunststiftungen und -sammlungen
  • Social Entrepreneurship

Sind Sie an einer Beratung interessiert?

Wir stellen Ihnen Ihren Ansprechpartner vor.

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