Steuerstrafrecht. 

Die Kolleginnen und Kollegen unseres Hauses stehen Ihnen rund um die Uhr als Ansprechpersonen in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Steht eine Betriebsprüfung an oder liegen steuerstrafrechtliche An­schuldigungen gegen Sie vor, helfen wir Ihnen mit unserer langjähri­gen Erfahrung. Wir unterstützen Sie bei der Aufarbeitung und Doku­mentation vergangener Sachverhalte, um mögliche Anschuldigungen sachlich begründet zu entkräften. Viele unserer Rechtsanwältinnen oder -anwälte sind zugleich als Steuerberaterinnen oder Steuerberater qualifiziert. Fachliche Expertise kombiniert mit prozessrechtlicher Erfahrung erlaubt die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen. 


Im Sinne einer „First Line of Defence“ beraten wir zugleich bei der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erfordert nicht zwingend eine bewusste Falschangabe steuererheblicher Sachverhalte, sondern kann auch durch die nachträgliche Aufdeckung unbewusst falsch er­klärter Sachverhalte erfolgen. Dies hat zur Folge, dass verantwortli­che Unternehmensorgane mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden. Um das Risiko einer Abgabe unrichtiger Erklä­rungen bereits im Vorfeld zu reduzieren und das Bestreben nach ei­nem steuerehrlichen Verhalten zu dokumentieren, können Maßnah­men und Prozesse im Unternehmen präventiv eingerichtet werden. Ein wirksam implementiertes Tax Compliance Management System hat für Unternehmensorgane somit eine enthaftende Wirkung in steu­erstrafrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkte unserer Beratung sind u.a.:

  • Vertretung in Steuerstrafrechtsverfahren
  • Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Betriebsprüfung
  • Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
  • Tax Compliance Management Systeme

Sind Sie an einer Beratung interessiert?

Wir stellen Ihnen Ihre Ansprechpartner vor.

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