Arbeitsrecht
Wir beraten Sie zu arbeitsrechtlichen Fragen bei unternehmerischen Entscheidungen und deren Umsetzung.
Schwerpunkte unserer Beratung im Arbeitsrecht
- Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Unterstützung von Personalabteilungen und Personalleitungen
- Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Beratung bei personellen Restrukturierungen und Kurzarbeit
- Unterstützung bei Fragen der Arbeitnehmerüberlassung
- Beratung im Sozialversicherungsrecht
Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten
- Wie kann eine moderne und rechtssichere Gestaltung der Arbeitsverträge aussehen?
- Was ist bei der Anstellung eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin zu beachten?
- Wie kann eine rechtssichere und zugleich praktikable Mitarbeitendenführung ausgestaltet werden?
- Welche Anforderungen sind an ein wirksames Performance Management zu stellen?
- Wann und wie ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen?
- Besteht eine Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle und wie ist diese auszugestalten?
- Was ist bei der Vorbereitung und Aussprache einer Abmahnung oder einer Kündigung zu beachten?
- Wie kann eine einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen sinnvoll gestaltet werden?
- In welchen Fällen ist der Betriebsrat bei der Einführung neuer Software zu beteiligen?
- Welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
- Wer trägt die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens und mit welchem Ablauf ist zu rechnen?
- Welche Voraussetzungen gelten für die Arbeitnehmerüberlassung und wie lange dauert das Erlaubnisverfahren?
Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht entstehen regelmäßig im Zuge unternehmerischer Entscheidungen. Sie betreffen sowohl die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen als auch deren Umsetzung im Unternehmen.
Arbeitsrechtliche Risiken müssen gesteuert werden, ohne die Handlungsfähigkeit zu verlieren. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, von der Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen bis zu Restrukturierungen und arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Interdisziplinäre Betrachtung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Viele arbeitsrechtliche Fragestellungen lassen sich nicht isoliert lösen. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen sind regelmäßig mitentscheidend. Diese Aspekte beziehen wir von Anfang an in die Beratung ein.
Bei Veränderungsprozessen beraten wir Sie zur Planung und Umsetzung personeller Maßnahmen und führen Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. In streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir Ihre Interessen vor den Arbeitsgerichten.
So entstehen Lösungen, die Ihre unternehmerischen Ziele rechtssicher umsetzen und Handlungsspielräume erhalten.


