Betriebliche Altersvorsorge
Wir beraten Sie zu Versorgungszusagen sowie zur Einführung und Weiterentwicklung betrieblicher Versorgungssysteme.
Schwerpunkte unserer Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge
- Beratung zu Direktzusagen, insbesondere an Gesellschafter-Geschäftsführer
- Analyse und strukturelle Neuordnung nicht ausfinanzierter Versorgungszusagen
- Entwicklung tragfähiger Lösungen für bestehende Versorgungssysteme
- Gestaltung und Einführung betrieblicher Versorgungssysteme
- Auslagerung und Restrukturierung von Pensionsverpflichtungen
- Begleitung von Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen im Hinblick auf Versorgungszusagen
- Analyse und Bewertung von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen von Transaktionen
- Gestaltung und Verhandlung von Versorgungsordnungen und Betriebsvereinbarungen
- Abstimmung arbeitsrechtlicher, steuerlicher und bilanzieller Auswirkungen
- Unterstützung von Steuerberatern und arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzleien bei komplexen Einzelfragen
Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten
- Wie ist mit bestehenden Direktzusagen umzugehen, die wirtschaftlich nicht mehr ausfinanziert sind?
- Welche Anpassungsmöglichkeiten bestehen bei älteren Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer?
- Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Risiken bestehen bei Änderungen bestehender Zusagen?
- Ist eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen sinnvoll und wie kann sie umgesetzt werden?
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bei der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung?
- Wie sind bestehende Versorgungsverpflichtungen im Rahmen einer Due-Diligence zu bewerten?
- Welche arbeitsrechtlichen, steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Schnittstellen sind zu berücksichtigen?
Versorgungszusagen sind langfristige Verpflichtungen mit erheblichen bilanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Ihre Wirkung geht über die einzelne Zusage hinaus und betrifft die Struktur und Tragfähigkeit Ihres gesamten Versorgungssystems.
Gerade ältere Zusagen, insbesondere an Gesellschafter-Geschäftsführer, beruhen häufig auf Rahmenbedingungen, die heute nicht mehr bestehen. Niedrige Zinsen führen dazu, dass Verpflichtungen nicht mehr ausfinanziert sind und Handlungsbedarf entsteht.
Bestehende Systeme müssen angepasst oder neu strukturiert werden. Wir beraten Sie im Umgang mit Versorgungszusagen und entwickeln Lösungen, die rechtlich belastbar und wirtschaftlich tragfähig sind.
Bei der Einführung und Weiterentwicklung betrieblicher Versorgungssysteme gestalten und verhandeln wir individualvertragliche Zusagen ebenso wie Betriebsvereinbarungen. Ziel ist eine einheitliche und für alle Beteiligten tragfähige Ausgestaltung.
Einzelne Fragestellungen lassen sich regelmäßig nur im Zusammenspiel lösen. Arbeitsrechtliche, steuerliche und bilanzielle Auswirkungen sind oft miteinander verbunden. Diese Aspekte beziehen wir von Anfang an in die Beratung ein.
Auch bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen analysieren wir Versorgungsverpflichtungen und entwickeln Lösungen für eine klare Risikoverteilung.
Versorgungszusagen müssen rechtssicher gestaltet und wirtschaftlich tragfähig strukturiert sein.

