Expertise

Betriebsprüfungen & Finanzgerichtsverfahren

Individuell nach den Gegebenheiten Ihres Anliegens: Wir stellen Ihnen ein Team erfahrener Rechtsanwältinnen und Steuerberater zusammen.

Schwerpunkte unserer Beratung im Bereich Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsverfahren

  • Betreuung von Betriebsprüfungen
  • Beratung von Berufskolleginnen und -kollegen
  • Tax-Compliance-Management-Systeme
  • Prozessführung vor Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Wie kann eine angemessene Vorbereitung auf eine angekündigte Betriebsprüfung in meinem Unternehmen erfolgen?
  • Welche Unterlagen sind vorzulegen und welche Mitwirkungspflichten bestehen bei einer Betriebsprüfung?
  • Wie sollte das Verhalten gegenüber der Finanzverwaltung während der Prüfung ausgestaltet sein?
  • Welche potenziellen Risiken ergeben sich im konkreten Fall (z. B. im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen oder Auslandssachverhalten)?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, strittige Sachverhalte mit dem Finanzamt frühzeitig zu klären oder präventiv zu vermeiden?
  • Wie ist mit Prüfungsfeststellungen umzugehen?
  • Wie sind die Erfolgsaussichten im konkreten Fall einzuschätzen?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Klage gegen den Steuerbescheid bzw. die Einspruchsentscheidung sinnvoll?
  • Welche Kosten und Risiken sind mit einem finanzgerichtlichen Verfahren verbunden?
  • Wie gestaltet sich der Ablauf eines Verfahrens vor den Finanzgerichten?
  • Welche Fristen sind zu beachten und welche Unterlagen relevant?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Revision zum Bundesfinanzhof möglich oder angezeigt?

Dank unserer langjährigen Erfahrung bereiten wir Mandantinnen und Mandanten umfas­send auf anstehende Betriebsprüfungen vor und begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess. Auf Grund unserer starken Expertise im Steuerrecht und eines großen, in zahllosen Betriebsprüfungen erworbenen Erfahrungsschatzes werden wir re­gelmäßig auch von Berufskolleginnen und Berufskollegen als externe Berater bei Einzelfragen herangezogen. 

Unsere Tätig­keit beginnt bereits vor einer möglichen Betriebsprüfung, etwa bei der ordnungsgemäßen Dokumentation der Verrechnungspreise oder der Erfüllung erhöhter Mitwirkungs­pflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im Sinne einer „First Line of Defence“ unterstützen wir Sie bei der Implemen­tierung steuerbezogener Prozesse in Ihr Unternehmen, insbesondere durch die Einführung eines Tax-Compliance-Management-Systems. 

 

Unterstützung bei Uneinigkeiten mit den Finanzbehörden

Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen darüber hinaus bei Uneinigkeiten mit dem Finanzamt zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Die Vertretung von eigenen Klientinnen und Klienten wie auch von Berufskolleginnen und Berufs­kollegen gegenüber den Finanzbehörden, vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Eu­ropäischen Gerichtshof gehört zu unseren Kernaufgaben. 

Die in unserer Kanzlei vertretenen verschiedenen Fachdisziplinen ermöglichen es uns, individuell nach den Gegebenheiten Ihres Anliegens, ein Team erfahrener Rechtsanwältinnen und Steuerberater zusammenzustellen und so Ihre Interessen effektiv durchzusetzen. Wir übernehmen die gesamte Prozessführung. Insbesondere zeichnen wir uns durch ein tiefgehen­des wirtschafts- und steuerrechtliches Verständnis aus, welches wir mit einem großen prozessrechtlichen Erfahrungshintergrund kombinieren. 

Blog

Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht? Erfolg vor dem Finanzgericht Köln bei der steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Langjährige Verluste aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit begründen nicht automatisch eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei. Ebenso wenig rechtfertigen sie für sich genommen eine nur vorläufige steuerliche Anerkennung der Verluste wegen vermeintlicher Ungewissheit über die Gewinnerzielungsabsicht. Das hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 16.07.2026 in einem von unserer Kanzlei erfolgreich geführten Verfahren bestätigt.

Änderungen der Forschungszulage – Was Sie über die Forschungszulage 2026 wissen sollten und warum sich ein Antrag jetzt noch mehr lohnt

Die Forschungszulage ist eine der attraktivsten steuerlichen Fördermöglichkeiten für innovative Unternehmen in Deutschland. Mit den Reformen 2024 und 2026 wurde die Attraktivität durch eine merkliche Ausweitung der Förderung weiter gesteigert. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.

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Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.
Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner
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Dr. Joachim WüstRechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Assoziierter Partner

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