Expertise

Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise

Unsere Kolleginnen und Kollegen haben Ihre steuerlichen Sachverhalte auch bei internationalen Fragestellungen für Sie im Blick.

Schwerpunkte unserer Beratung im internationalen Steuerrecht & Verrechnungspreise

  • Erwerb und Gründung ausländischer Tochtergesellschaften
  • Inländische Investitionen ausländischer Unternehmen 
  • Internationale Standortplanung
  • Grenzüberschreitende Umwandlungen
  • Mitarbeiterentsendungen 
  • Wegzug von Privatpersonen 
  • Steuerberatung ausländischer Privatpersonen 
  • Zuzug ausländischer Steuerbürgerinnen und -bürger nach Deutschland
  • Internationales Zoll- und Umsatzsteuerrecht 
  • Verrechnungspreise und Verrechnungspreisdokumentation
  • Internationaler Steuerbelastungsvergleich

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Welche Punkte sollten bei einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit ins Ausland berücksichtigt werden?
  • Wie gestaltet sich die Gründung einer inländischen Gesellschaft durch eine ausländische Muttergesellschaft?
  • Welche Besonderheiten gelten für Investitionen im Ausland? Wie sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die W-8-Formulare auszufüllen?
  • Mit welchen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen ist bei einer Verlagerung der Produktion ins Ausland zu rechnen?
  • Worauf ist zu achten, wenn ausländische Konzerngesellschaften Marken oder sonstige immaterielle Vermögenswerte nutzen?
  • In welchen Fällen besteht eine Verpflichtung zum Einbehalt von Quellensteuern?
  • Auf welchem Weg können zu hoch einbehaltene Quellensteuern erstattet werden?
  • In welchen Konstellationen ist eine Verrechnungspreisdokumentation erforderlich?
  • Welche Nachweise sind im Rahmen einer Betriebsprüfung hinsichtlich der Verrechnungspreise vorzulegen?
  • Welche Rahmenbedingungen sind relevant, wenn ausländische Mitarbeiter im Inland oder inländische Mitarbeiter im Ausland tätig werden?
  • Welche Gesichtspunkte sind beim Erwerb einer Ferienimmobilie zu beachten?
  • Welche Auswirkungen kann ein Wegzug ins Ausland nach sich ziehen?
  • Wie ist vorzugehen, wenn ausländisches Vermögen übertragen wird oder im Erbfall anfällt?
  • In welcher Weise können sich nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen auf den bereits erklärten Zollwert und die Umsatzsteuer auswirken?

Durch immer stärker vernetzte Märkte und komplexe, länderübergreifende Konzernstrukturen steigen die Anforderungen an die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäfte. Hier gilt es, das Risiko einer Doppelbesteuerung zu reduzieren, ohne Einschnitte in die internationalen Geschäftsaktivitäten hinnehmen zu müssen.

Auf dem komplexen Gebiet der internationalen Unternehmensbesteuerung sind wir Ihre Ansprechpersonen für die steuerliche Gestaltung von Inbound- und Outbound-Investitionen. Wir beraten Sie beim Aufbau von grenzüberschreitenden Holdingstrukturen, der Verlagerung von Unternehmen ins Ausland sowie der grenzüberschreitenden Überlassung von Lizenzen und Kapital. Über besondere Expertise verfügen wir im Bereich der Verrechnungspreise zwischen in- und ausländischen verbundenen Unternehmen.

Ebenso stehen wir Privatpersonen zur Seite, die ihren Wohnsitz vorübergehend oder dauerhaft ins In- oder Ausland verlegen wollen. Mit einem solchen Zuzug oder Wegzug verbundene ungewollte steuerliche Konsequenzen können durch gezielte Strukturierung vermieden werden. Wir beraten zudem zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten internationaler Erbfälle sowie zur Besteuerung von im Inland aktiven ausländischen Kreativen sowie Sportlerinnen und Sportlern.

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