Expertise

Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise

Unsere Kolleginnen und Kollegen haben Ihre steuerlichen Sachverhalte auch bei internationalen Fragestellungen für Sie im Blick.

Schwerpunkte unserer Beratung im internationalen Steuerrecht

  • Erwerb und Gründung ausländischer Tochtergesellschaften
  • Inländische Investitionen ausländischer Unternehmen 
  • Internationale Standortplanung
  • Grenzüberschreitende Umwandlungen
  • Mitarbeiterentsendungen 
  • Wegzug von Privatpersonen 
  • Steuerberatung ausländischer Privatpersonen/Expats
  • Zuzug ausländischer Steuerbürgerinnen und -bürger nach Deutschland
  • Internationales Zoll- und Umsatzsteuerrecht 
  • Verrechnungspreise und Verrechnungspreisdokumentation
  • Internationaler Steuerbelastungsvergleich

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Welche Punkte sollten bei einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit ins Ausland berücksichtigt werden?
  • Wie gestaltet sich die Gründung einer inländischen Gesellschaft durch eine ausländische Muttergesellschaft?
  • Welche Besonderheiten gelten für Investitionen im Ausland? Wie sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die W-8-Formu­lare auszufüllen?
  • Mit welchen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen ist bei einer Verlagerung der Produktion ins Ausland zu rechnen?
  • Worauf ist zu achten, wenn ausländische Konzerngesellschaften Marken oder sonstige immaterielle Vermögenswerte nutzen?
  • In welchen Fällen besteht eine Verpflichtung zum Einbehalt von Quellensteuern?
  • Auf welchem Weg können zu hoch einbehaltene Quellensteuern erstattet werden?
  • In welchen Konstellationen ist eine Verrechnungspreisdokumen­tation erforderlich?
  • Welche Nachweise sind im Rahmen einer Betriebsprüfung hin­sichtlich der Verrechnungspreise vorzulegen?
  • Welche Rahmenbedingungen sind relevant, wenn ausländische Mitarbeitende im Inland oder inländische Mitarbeitende im Ausland tä­tig werden?
  • Welche Gesichtspunkte sind beim Erwerb einer Ferienimmobilie zu beachten?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen kann ein Wegzug von Deutschland ins Ausland nach sich ziehen?
  • Wie ist vorzugehen, wenn ausländisches Vermögen übertragen wird oder im Erbfall anfällt?
  • In welcher Weise können sich nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen auf den bereits erklärten Zollwert und die Umsatzsteuer auswirken?

Durch immer stärker vernetzte Märkte und komplexe, länderübergrei­fende Konzernstrukturen steigen die Anforderungen an die Besteue­rung grenzüberschreitender Geschäfte. Hier gilt es, das Risiko einer Dop­pelbesteuerung zu reduzieren, ohne Einschnitte in die inter­natio­nalen Geschäftsaktivitäten hinnehmen zu müssen.

Internationales Steuerrecht: Unsere Expertise für Unternehmen und Privatpersonen

Auf dem komplexen Gebiet der internationalen Unternehmensbesteu­erung sind wir Ihre Ansprechpersonen für die steuerliche Gestaltung von In­bound- und Outbound-Investitionen. Wir beraten Sie steuerrechtlich beim Auf­bau von grenzüberschreitenden Holdingstrukturen, der Verlagerung von Unternehmen ins Ausland sowie der grenzüberschreitenden Über­las­sung von Lizenzen und Kapital. Über besondere Expertise verfügen wir im Bereich der Verrechnungspreise zwischen in- und ausländi­schen verbundenen Unternehmen.

Ebenso stehen wir Privatpersonen mit unserer Expertise im internationalen Steuerrecht zur Seite, die ihren Wohnsitz vo­rübergehend oder dauerhaft ins In- oder Ausland verlegen wollen. Mit einem solchen Zuzug oder Wegzug verbundene ungewollte steuerli­che Konsequenzen können wir im durch eine umfassende Beratung vermeiden. Wir beraten zudem zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten internationaler Erbfälle sowie zur Besteuerung von im Inland aktiven ausländischen Kreativen sowie Sportlerinnen und Sportlern.

Blog

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

Ansprechpersonen

Die richtigen Ansprechpersonen sind immer an Ihrer Seite.

Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.
Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner
Dr. Fabian Riegler
Dr. Fabian RieglerWirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
Dr. Pia Voß
Dr. Pia VoßSteuerberaterin, Fachberaterin für internationales Steuerrecht

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Pelka und Sozien GmbHRechtsanwaltsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftKaiser-Wilhelm-Ring 3 – 550672 Köln