Non-Profit-Unternehmen, Vereine und Stiftungen
Wir bündeln in unserer Beratung zivil- und steuerrechtliche Expertise und unterstützen Sie als Verein oder Stiftung vollumfänglich in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Schwerpunkte unserer Beratung für Non-Profit-Unternehmen, Vereine und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen, z. B. Vereine und Stiftungen
- Gemeinnützige GmbHs (gGmbHs)
- Laufende Betreuung von Non-Profit-Einrichtungen
- Gestaltung von Sponsoringverträgen
- Erbrecht für Stifter und Stifterinnen sowie Nachlassgestaltung
- Kunststiftungen und -sammlungen
Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten
- Wie kann zivilgesellschaftliches Engagement in Organisationen rechtssicher gestaltet werden?
- Wie läuft die Gründung eines Vereins ab und welche Fragen sind vorab zu klären?
- Muss die Satzung eines Vereins besondere gemeinnützigkeitsrechtliche Voraussetzungen erfüllen?
- Welche Zwecke sind als gemeinnützig anerkannt?
- Welche Vorteile bietet die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH (gGmbH)?
- Wann dürfen Spenden entgegengenommen und Spendenbescheinigungen ausgestellt werden?
- Welche Informationen müssen Spendenbescheinigungen enthalten und sind besondere Anforderungen zu erfüllen?
- Kann ein gemeinnütziger Zweck auch nur darin bestehen, Gelder für andere gemeinnützige Einrichtungen zu sammeln?
- Kann von Non-Profit-Organisationen eine Kooperation mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen eingegangen werden?
- Welche Möglichkeiten bieten gemeinnützige Stiftungen im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge?
- Kann eine Holding ebenfalls einen gemeinnützigen Zweck verfolgen?
- Gibt es Besonderheiten in Fragen des Umsatzsteuerrechts, die für Non-Profit-Organisationen gelten?
- Gibt es neben der Befreiung von den Ertragsteuern weitere Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen?
- Können Non-Profit-Aktivitäten im Ausland gefördert werden?
- Ist die Eintragung im Zuwendungsempfängerregister durch eine im Ausland ansässige Organisation möglich?
- Wie läuft das Verfahren für eine Registrierung im Zuwendungsempfängerregister ab?
Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sind Stützen unserer Gesellschaft. Mehr als 600.000 Organisationen – der weitaus überwiegende Teil davon gemeinnützig – belegen die große Bedeutung des sogenannten Non-Profit-Sektors.
Dabei sind die von den verantwortlichen Personen jeweils zu erfüllenden zivilrechtlichen und steuerlichen Pflichten enorm. Wir bündeln die erforderliche zivil- und steuerrechtliche Expertise für diesen Bereich in einer Hand. Durch unsere Beratung geben wir Vereins- und Stiftungsvorständen Raum, sich auf die Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke ihrer Organisationen zu konzentrieren, ihr Engagement mit Leidenschaft voranzutreiben und Spuren hinterlassen zu können. Wir begleiten Sie mit unserer Rechtsberatung bei der Gründung eines Vereins, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH. Ebenso unterstützen wir Sie bei allen Fragen des Vereins-, Stiftungs-, GmbH- und Gemeinnützigkeitsrechts und der Erfüllung der damit einhergehenden steuerlichen Compliance.


