Non-Profit
Wir bündeln zivil- und steuerrechtliche Expertise und beraten Sie als Verein oder Stiftung vollumfänglich in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Schwerpunkte unserer Beratung sind u.a.:
- Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
- Gemeinnützige GmbHs
- Laufende Betreuung gemeinnütziger Einrichtungen
- Gestaltung von Sponsoringverträgen
- Erbrecht für Stifter und Nachlassgestaltung
- Kunststiftungen und -sammlungen
Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten sind:
- Wie kann zivilgesellschaftliches Engagement in ein rechtliches Kleid gegossen werden?
- Wie läuft die Gründung eines Vereins ab?
- Muss die Satzung eines Vereins besondere gemeinnützigkeitsrechtliche Voraussetzungen erfüllen?
- Welche Zwecke sind als gemeinnützig anerkannt?
- Welche Vorteile bietet eine gemeinnützige GmbH (gGmbH)?
- Wann dürfen Spenden entgegengenommen und Spendenbescheinigungen ausgestellt werden?
- Müssen Spendenbescheinigungen besondere Anforderungen erfüllen?
- Kann ein gemeinnütziger Zweck auch nur darin bestehen, Gelder für andere gemeinnützige Einrichtungen zu sammeln?
- Kann eine Kooperation mit einer anderen gemeinnützigen Einrichtung eingegangen werden?
- Welche Möglichkeiten bieten gemeinnützige Stiftungen im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge?
- Kann eine Holding ebenfalls einen gemeinnützigen Zweck verfolgen?
- Gibt es Besonderheiten im Umsatzsteuerrecht, die für gemeinnützige Einrichtungen gelten?
- Gibt es neben der Befreiung von den Ertragsteuern weitere Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen?
- Können Aktivitäten im Ausland gefördert werden?
- Ist die Eintragung im Zuwendungsempfängerregister durch eine im Ausland ansässige Organisation möglich?
- Wie läuft das Verfahren für eine Registrierung im Zuwendungsempfängerregister ab?
Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sind Stützen unserer Gesellschaft. Mehr als 600.000 Vereine und Stiftungen – der weitaus überwiegende Teil davon gemeinnützig – belegen die große Bedeutung des sogenannten Non-Profit-Sektors.
Dabei sind die von den verantwortlichen Personen zu erfüllenden zivilrechtlichen und steuerlichen Pflichten enorm. Wir bündeln die erforderliche zivil- und steuerrechtliche Expertise für diesen spezifischen Bereich in einer Hand, geben Vereins- und Stiftungsvorständen Raum, sich auf die Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke zu konzentrieren, ihr Engagement mit Leidenschaft voranzutreiben und Spuren hinterlassen zu können. Wir begleiten Sie bei der Gründung eines Vereins, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH. Ebenso unterstützen wir Sie bei allen Fragen des Vereins-, Stiftungs-, GmbH- und Gemeinnützigkeitsrechts und der Erfüllung der damit einhergehenden steuerlichen Compliance.

