Expertise

Non-Profit-Unternehmen, Vereine und Stiftungen

Wir bündeln in unserer Beratung zivil- und steuerrechtliche Expertise und unterstützen Sie als Verein oder Stiftung vollumfänglich in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Schwerpunkte unserer Beratung für Non-Profit-Unternehmen, Vereine und Stiftungen

  • Gemeinnützige Organisationen, z. B. Vereine und Stiftungen
  • Gemeinnützige GmbHs (gGmbHs)
  • Laufende Betreuung von Non-Profit-Einrichtungen
  • Gestaltung von Sponsoringverträgen
  • Erbrecht für Stifter und Stifterinnen sowie Nachlassgestaltung
  • Kunststiftungen und -sammlungen

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Wie kann zivilgesellschaftliches Engagement in Organisationen rechtssicher gestaltet werden?
  • Wie läuft die Gründung eines Vereins ab und welche Fragen sind vorab zu klären?
  • Muss die Satzung eines Vereins besondere gemeinnützigkeitsrechtliche Voraussetzungen erfüllen?
  • Welche Zwecke sind als gemeinnützig anerkannt?
  • Welche Vorteile bietet die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH (gGmbH)?
  • Wann dürfen Spenden entgegengenommen und Spendenbescheinigungen ausgestellt werden?
  • Welche Informationen müssen Spendenbescheinigungen enthalten und sind besondere Anforderungen zu erfüllen?
  • Kann ein gemeinnütziger Zweck auch nur darin bestehen, Gelder für andere gemeinnützige Einrichtungen zu sammeln?
  • Kann von Non-Profit-Organisationen eine Kooperation mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen eingegangen werden?
  • Welche Möglichkeiten bieten gemeinnützige Stiftungen im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge?
  • Kann eine Holding ebenfalls einen gemeinnützigen Zweck verfolgen?
  • Gibt es Besonderheiten in Fragen des Umsatzsteuerrechts, die für Non-Profit-Organisationen gelten?
  • Gibt es neben der Befreiung von den Ertragsteuern weitere Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen?
  • Können Non-Profit-Aktivitäten im Ausland gefördert werden?
  • Ist die Eintragung im Zuwendungsempfängerregister durch eine im Ausland ansässige Organisation möglich?
  • Wie läuft das Verfahren für eine Registrierung im Zuwendungsempfängerregister ab?

Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sind Stützen unserer Gesellschaft. Mehr als 600.000 Organisationen  – der weitaus überwiegende Teil davon gemeinnützig – belegen die große Bedeutung des sogenannten Non-Profit-Sektors.

Dabei sind die von den verantwortlichen Perso­nen jeweils zu erfüllenden zivilrechtlichen und steu­erlichen Pflichten enorm. Wir bündeln die erforderliche zivil- und steuerrechtliche Expertise für diesen Bereich in einer Hand. Durch unsere Beratung geben wir Vereins- und Stif­tungsvorständen Raum, sich auf die Verwirklichung der satzungsmä­ßigen Zwecke ihrer Organisationen zu konzentrieren, ihr Engagement mit Leidenschaft vo­ranzutreiben und Spuren hinterlassen zu können. Wir be­gleiten Sie mit unserer Rechtsberatung bei der Gründung eines Vereins, einer Stiftung oder einer ge­meinnützigen GmbH. Ebenso unterstützen wir Sie bei allen Fragen des Vereins-, Stiftungs-, GmbH- und Gemeinnützigkeitsrechts und der Er­füllung der damit einhergehenden steuerlichen Compliance.

Blog

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

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Die richtigen Ansprechpersonen sind immer an Ihrer Seite.

Dr. Fabian Riegler
Dr. Fabian RieglerWirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
Dr. Joachim Wüst
Dr. Joachim WüstRechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Assoziierter Partner

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