Steuerstrafrecht
Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen rund um die Uhr als Ansprechpersonen in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Schwerpunkte unserer Beratung im Steuerstrafrecht
- Verteidigung in Steuerstrafverfahren
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft
- Erstellung und Begleitung von strafbefreienden Selbstanzeigen
- Begleitung von Betriebsprüfungen mit steuerstrafrechtlichem Risiko
- Beratung bei Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen, Beschlagnahmen und sonstigen Zwangsmaßnahmen
- Entwicklung und Implementierung von Tax-Compliance-Management-Systemen
Typische Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten
- Droht mir ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder wurde bereits eines eingeleitet?
- Welche Risiken können sich aus einer Betriebsprüfung ergeben und wie kann ich reagieren?
- Welche Unterlagen und Informationen sollte ich für den Kontakt mit den Behörden vorbereiten oder dort vorlegen?
- Wie sollte ich mich bei einer Vorladung oder einer Durchsuchung verhalten?
- Ist eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch möglich und sinnvoll?
- Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab und wie lange kann es dauern?
- Welche Chancen gibt es, ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung außergerichtlich zu klären?
- Bietet mir die Selbstanzeige die Chance, in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren straffrei zu bleiben?
- Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen muss ich konkret rechnen?
- Welche persönlichen Risiken bestehen für mich als Geschäftsführer/Vorstand?
- Wie kann ich steuerstrafrechtliche Risiken für mein Unternehmen frühzeitig erkennen und minimieren?
- Welche Fallstricke drohen im Steuerrecht und wie kann ich sie mithilfe eines Tax-Compliance-Management-Systems minimieren?
Steht bei Ihnen eine Betriebsprüfung an oder liegen steuerstrafrechtliche Anschuldigungen gegen Sie vor, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Aufarbeitung und strukturierten Dokumentation vergangener steuerrechtlicher Sachverhalte, um etwaige Anschuldigungen fundiert zu entkräften. Viele unserer Rechtsanwältinnen oder -anwälte sind zugleich als Steuerberaterinnen oder Steuerberater qualifiziert. Unsere interdisziplinäre Expertise – kombiniert mit umfassender prozessrechtlicher Erfahrung – ermöglicht eine effektive und durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Wirksame Tax-Compliance-Management-Systeme
Im Sinne einer „First Line of Defence“ beraten wir Sie zugleich bei der Implementierung von Tax-Compliance-Management-Systemen. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens setzt nicht zwingend eine bewusste Falschangabe steuererheblicher Sachverhalte voraus, sondern kann auch durch die nachträgliche Aufdeckung unbewusst falsch erklärter Sachverhalte erfolgen. Dies kann dazu führen, dass verantwortliche Unternehmensorgane mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden. Um das Risiko unrichtiger Steuererklärungen bereits im Vorfeld zu reduzieren und das Bestreben nach einem steuerehrlichen Verhalten zu dokumentieren, können Maßnahmen und Prozesse im Unternehmen präventiv eingerichtet werden. Ein wirksam implementiertes Tax-Compliance-Management-System trägt dazu bei, Fehlerquellen zu minimieren und kann im steuerstrafrechtlichen Kontext entlastend wirken. Im Kontakt mit Ihnen entwickeln wir Lösungen, die für Ihr Unternehmen passend sind.



