Expertise

Steuerstrafrecht

Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen rund um die Uhr als Ansprechpersonen in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Schwerpunkte unserer Beratung im Steuerstrafrecht

  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft
  • Erstellung und Begleitung von strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen mit steuerstrafrechtlichem Risiko
  • Beratung bei Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen, Beschlagnahmen und sonstigen Zwangsmaßnahmen
  • Entwicklung und Implementierung von Tax-Compliance-Management-Systemen

Typische Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Droht mir ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder wurde bereits eines eingeleitet?
  • Welche Risiken können sich aus einer Betriebsprüfung ergeben und wie kann ich reagieren?
  • Welche Unterlagen und Informationen sollte ich für den Kontakt mit den Behörden vorbereiten oder dort vorlegen?
  • Wie sollte ich mich bei einer Vorladung oder einer Durchsuchung verhalten?
  • Ist eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch möglich und sinnvoll?
  • Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab und wie lange kann es dauern?
  • Welche Chancen gibt es, ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung außergerichtlich zu klären?
  • Bietet mir die Selbstanzeige die Chance, in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren straffrei zu bleiben?
  • Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen muss ich konkret rechnen?
  • Welche persönlichen Risiken bestehen für mich als Geschäftsführer/Vorstand?
  • Wie kann ich steuerstrafrechtliche Risiken für mein Unternehmen frühzeitig erkennen und minimieren?
  • Welche Fallstricke drohen im Steuerrecht und wie kann ich sie mithilfe eines Tax-Compliance-Management-Systems minimieren?

Steht bei Ihnen eine Betriebsprüfung an oder liegen steuerstrafrechtliche An­schuldigungen gegen Sie vor, stehen wir Ihnen mit unserer langjähri­gen Erfahrung zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Aufarbeitung und strukturierten Doku­mentation vergangener steuerrechtlicher Sachverhalte, um etwaige Anschuldigungen fundiert zu entkräften. Viele unserer Rechtsanwältinnen oder -anwälte sind zugleich als Steuerberaterinnen oder Steuerberater qualifiziert. Unsere interdisziplinäre Expertise – kombiniert mit umfassender prozessrechtlicher Erfahrung – ermöglicht eine effektive und durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.

Wirksame Tax-Compliance-Management-Systeme

Im Sinne einer „First Line of Defence“ beraten wir Sie zugleich bei der Implementierung von Tax-Compliance-Management-Systemen. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens setzt nicht zwingend eine bewusste Falschangabe steuererheblicher Sachverhalte voraus, sondern kann auch durch die nachträgliche Aufdeckung unbewusst falsch er­klärter Sachverhalte erfolgen. Dies kann dazu führen, dass verantwortli­che Unternehmensorgane mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden. Um das Risiko unrichtiger Steuererklä­rungen bereits im Vorfeld zu reduzieren und das Bestreben nach ei­nem steuerehrlichen Verhalten zu dokumentieren, können Maßnah­men und Prozesse im Unternehmen präventiv eingerichtet werden. Ein wirksam implementiertes Tax-Compliance-Management-System trägt dazu bei, Fehlerquellen zu minimieren und kann im steuerstrafrechtlichen Kontext entlastend wirken. Im Kontakt mit Ihnen entwickeln wir Lösungen, die für Ihr Unternehmen passend sind.

Blog

Änderungen der Forschungszulage – Was Sie über die Forschungszulage 2026 wissen sollten und warum sich ein Antrag jetzt noch mehr lohnt

Die Forschungszulage ist eine der attraktivsten steuerlichen Fördermöglichkeiten für innovative Unternehmen in Deutschland. Mit den Reformen 2024 und 2026 wurde die Attraktivität durch eine merkliche Ausweitung der Förderung weiter gesteigert. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.

Aktuelles zu § 19a EStG – Neue Möglichkeiten zur Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen

Dr. Fabian Riegler, Melissa Maas

Mitarbeiterbeteiligungen sind insbesondere für Startups ein wichtiges Instrument, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an ein Unternehmen zu binden. Steuerliche Hürden, allen voran das sogenannte „Dry-Income“-Problem, standen einer attraktiven Ausgestaltung solcher Beteiligungsmodelle jedoch lange Zeit entgegen. Mit § 19a EStG soll die Besteuerung bestimmter Mitarbeiterbeteiligungen zeitlich aufgeschoben und damit eine Liquiditätsbelastung beim Erwerb vermieden werden. Die zwischenzeitlichen Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2024 haben den Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert und insbesondere für Unternehmen in Konzernstrukturen neue Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen und beleuchtet deren Bedeutung für die Praxis.

Ansprechpersonen

Die richtigen Ansprechpersonen sind immer an Ihrer Seite.

Robin Donges
Robin DongesRechtsanwalt
Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.
Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner
Dr. Joachim Wüst
Dr. Joachim WüstRechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Assoziierter Partner

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