Expertise

Steuerstrafrecht

Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen rund um die Uhr als Ansprechpersonen in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Schwerpunkte unserer Beratung im Steuerstrafrecht

  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft
  • Erstellung und Begleitung von strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen mit steuerstrafrechtlichem Risiko
  • Beratung bei Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen, Beschlagnahmen und sonstigen Zwangsmaßnahmen
  • Entwicklung und Implementierung von Tax Compliance Management Systemen

Typische Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Droht mir ein Ermittlungsverfahren oder wurde bereits eines eingeleitet?
  • Welche Risiken können sich aus einer Betriebsprüfung ergeben und wie kann ich reagieren?
  • Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten oder vorlegen?
  • Wie sollte ich mich bei einer Vorladung oder einer Durchsuchung verhalten?
  • Ist eine Selbstanzeige noch möglich und sinnvoll?
  • Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab und wie lange kann es dauern?
  • Welche Chancen gibt es, das Verfahren außergerichtlich zu klären?
  • Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen muss ich konkret rechnen?
  • Welche persönlichen Risiken bestehen für mich als Geschäftsführer/Vorstand?
  • Wie kann ich steuerstrafrechtliche Risiken für mein Unternehmen künftig frühzeitig erkennen und minimieren?

Steht bei Ihnen eine Betriebsprüfung an oder liegen steuerstrafrechtliche Anschuldigungen gegen Sie vor, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Aufarbeitung und strukturierten Dokumentation vergangener Sachverhalte, um etwaige Anschuldigungen fundiert zu entkräften. Viele unserer Rechtsanwältinnen oder -anwälte sind zugleich als Steuerberaterinnen oder Steuerberater qualifiziert. Unsere interdisziplinäre Expertise, kombiniert mit umfassender prozessrechtlicher Erfahrung, ermöglicht eine effektive und durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.

Im Sinne einer „First Line of Defence“ beraten wir Sie zugleich bei der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens setzt nicht zwingend eine bewusste Falschangabe steuererheblicher Sachverhalte voraus, sondern kann auch durch die nachträgliche Aufdeckung unbewusst falsch erklärter Sachverhalte erfolgen. Dies kann dazu führen, dass verantwortliche Unternehmensorgane mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden. Um das Risiko unrichtiger Steuererklärungen bereits im Vorfeld zu reduzieren und das Bestreben nach einem steuerehrlichen Verhalten zu dokumentieren, können Maßnahmen und Prozesse im Unternehmen präventiv eingerichtet werden. Ein wirksam implementiertes Tax Compliance Management System trägt dazu bei, Fehlerquellen zu minimieren und kann im steuerstrafrechtlichen Kontext entlastend wirken.

Blog

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

BMF-Schreiben 2026: Mehr Klarheit beim Betriebsstättenbegriff im nationalen und internationalen Steuerrecht

Robin Schuh

BMF-Schreiben 2026: Mehr Klarheit beim Betriebsstättenbegriff im nationalen und internationalen Steuerrecht

Ansprechpersonen

Die richtigen Ansprechpersonen sind immer an Ihrer Seite.

Robin Donges
Robin DongesRechtsanwalt
Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.
Dr. Sebastian Geringhoff, LL.M.Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner
Dr. Joachim Wüst
Dr. Joachim WüstRechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Assoziierter Partner

Kontakt

Pelka und Sozien GmbHRechtsanwaltsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftKaiser-Wilhelm-Ring 3 – 550672 Köln