Expertise

Umsatzsteuer, Zölle und Tax Compliance

Wir zeigen Ihnen steuerliche Möglichkeiten und Vereinfachungen auf und unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer umsatzsteuerrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkte unserer Beratung im Bereich Umsatzsteuer, Zölle und Tax Compliance

  • Umsatzsteuerliche Registrierung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Schulung von Mitarbeitenden 
  • Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Analyse des Waren- und Dienstleistungsverkehrs
  • Zollrecht
  • Tax-Compliance-Management-Systeme

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Bestehen für den deutschen Unternehmer bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten umsatzsteuerliche Registrierungspflichten im Ausland?
  • Wie verhält es sich mit der Einfuhrumsatzsteuer?
  • Ist ein Vorsteuerabzug beim Handel im europäischen Ausland zulässig?
  • Welche Umsatzsteuerpflichten sind außerhalb von Deutschland zu erfüllen?
  • Wie kann eine grenzüberschreitende Lieferkette umsatzsteu­erlich und zollrechtlich optimal gestaltet werden und wo liegen die Risiken?
  • Wann verlagert sich bei grenzüberschreitenden Dienstleistun­gen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, insbesondere bei Beratungs‑, Bau‑ oder sonstigen Leistungen aus oder ins Ausland?
  • Haben ausländische Unternehmen bei ihren Geschäftstätigkei­ten in Deutschland umsatzsteuerliche Registrierungspflichten und laufende Erklärungspflichten zu beachten?
  • Welche Umsatzsteuerpflichten müssen ausländischen Unternehmen in Deutschland erfüllen?
  • Wann liegt eine inländische oder ausländische (umsatzsteuerliche) Betriebstätte vor und was sind die Folgen?
  • Wie sind Reihengeschäfte mit Drittlandsbezug umsatzsteuerlich und zollrechtlich einzuordnen?
  • Wo liegen die umsatzsteuerlichen Risiken bei Unternehmenstransaktionen?
  • Wann liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Immobilientransaktionen vor und wie können Umsatzsteuerklausel in Kaufverträgen optimal gestaltet werden?
  • Wann drohen Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG?
  • Wie wird der Vorsteuerschaden beim Wechsel von einer umsatzsteuerpflichtigen zur umsatzsteuerfreien Vermietung ermittelt?
  • Wie wirken sich nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen auf den bereits deklarierten Zollwert und die Umsatzsteuer aus?
  • Wie kann eine Erstattung der Vorsteuer im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens erlangt werden?
  • Wie müssen notwendige Rechnungsberichtigungen vorgenommen werden und wie wird eine Umsatzsteuerkorrektur umgesetzt?
  • Wann liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor und was sind die Folgen?
  • Wie können Holdingstrukturen umsatzsteuerlich optimal gestaltet werden?

Sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext gehört die Umsatzsteuer zu den in der unternehmerischen Praxis bedeutendsten Steuerarten. Durch länderübergreifende Lieferketten und internatio­nale Konzernstrukturen steigen die Anforderungen an das ohnehin schon komplexe Umsatzsteuer- und Zollrecht. Es entstehen Fragen der Einfuhrumsatzsteuer, des Vorsteuerabzugs oder zu grundlegenden Regeln der Einfuhr von Waren.

Unser individueller Beratungsansatz im Bereich der Umsatzsteuer und des Zollrechts ermöglicht unseren Mandantinnen und Mandanten das Ausschöpfen steu­erlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei präventiver Vermeidung kos­tenintensiver Auseinandersetzungen mit den nationa­len und interna­tionalen Steuerbehörden. Weitere Beratungsschwer­punkte reichen von der Erstellung von Steuererklärungen über den Umgang mit den zustän­digen Behörden bis zur umsatzsteuerrechtli­chen und zollrechtlichen Gestaltungsberatung.

Umsatzsteuerrecht: Interdisziplinäre Teams für Ihre Anliegen

Durch das Zusammenwirken in interdisziplinär aufgestellten Teams werden Schnittstellen zu anderen Steuerarten und Rechtsgebieten er­kannt und fließen zugunsten unserer Mandantinnen und Mandanten in die Beratung ein. Unser Ziel ist es, Ihnen die Last komplexer Auf­zeichnungs-, Do­kumentations- und Mitwirkungspflichten abzuneh­men, damit Sie sich auf die wesentlichen Aspekte Ihrer Tätigkeit kon­zentrieren können.

Unsere Tätigkeit beginnt präventiv. Wir unterstützen Sie von der ord­nungsgemäßen Dokumentation der Verrechnungspreise über die Er­füllung erhöhter Mitwirkungspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bis hin zur richtigen Meldung von Umsatz- und Lohn­steuer. Im Sinne einer „First Line of Defence“ unterstützen wir Sie ebenso bei der Implementierung steuerbezogener Prozesse in Ihr Un­ternehmen in Form von Tax-Compliance-Management-Systemen.


Blog

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

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Sylke Meier
Sylke MeierSteuerberaterin
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