Expertise

Umsatzsteuer, Zölle & Tax Compliance

Wir zeigen Ihnen steuerliche Möglichkeiten und Vereinfachungen auf und unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer umsatzsteuerrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkte unserer Beratung zu Umsatzsteuer, Zölle & Tax Compliance

  • Umsatzsteuerliche Registrierung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Schulung von Mitarbeitenden 
  • Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Analyse des Waren- und Dienstleistungsverkehrs
  • Zollrecht
  • Tax Compliance Management Systeme

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Bestehen für den deutschen Unternehmer bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten umsatzsteuerliche Registrierungspflichten im Ausland?
  • Wie kann unsere Kanzlei Unternehmen bei der Erfüllung ihrer ausländischen Umsatzsteuerpflichten unterstützen?
  • Wie kann eine grenzüberschreitende Lieferkette umsatzsteuerlich und zollrechtlich optimal gestaltet werden und wo liegen die Risiken?
  • Wann verlagert sich bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, insbesondere bei Beratungs‑, Bau‑ oder sonstigen Leistungen aus oder ins Ausland?
  • Haben ausländische Unternehmen bei ihren Geschäftstätigkeiten in Deutschland umsatzsteuerliche Registrierungspflichten und laufende Erklärungspflichten zu beachten?
  • Wie kann unsere Kanzlei ausländische Unternehmen bei der Erfüllung ihrer inländischen Umsatzsteuerpflichten unterstützen?
  • Wann liegt eine inländische oder ausländische (umsatzsteuerliche) Betriebstätte vor und was sind die Folgen?
  • Wie sind Reihengeschäfte mit Drittlandsbezug umsatzsteuerlich und zollrechtlich einzuordnen?
  • Wo liegen die umsatzsteuerlichen Risiken bei Unternehmenstransaktionen?
  • Wann liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor bei Immobilientransaktionen und wie können Umsatzsteuerklausel in Kaufverträgenoptimal gestaltet werden?
  • Wann drohen Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG?
  • Wie wird der Vorsteuerschaden beim Wechsel von einer umsatzsteuerpflichtigen zur umsatzsteuerfreien Vermietung ermittelt?
  • Wie wirken sich nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen auf den bereits deklarierten Zollwert und die Umsatzsteuer aus?
  • Wie kann eine Erstattung der Vorsteuer im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens erlangt werden?
  • Wie müssen notwendige Rechnungsberichtigungen vorgenommen werden und wie wird eine Umsatzsteuerkorrektur umgesetzt?
  • Wann liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor und was sind die Folgen?
  • Wie können Holdingstrukturen umsatzsteuerlich optimal gestaltet werden?

Sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext gehört die Umsatzsteuer zu den in der unternehmerischen Praxis bedeutendsten Steuerarten. Durch länderübergreifende Lieferketten und internationale Konzernstrukturen steigen die Anforderungen an das ohnehin schon komplexe Umsatzsteuer- und Zollrecht.

Unser individueller Beratungsansatz im Bereich der Umsatzsteuer und des Zollrechts ermöglicht unseren Mandantinnen und Mandanten das Ausschöpfen steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei präventiver Vermeidung kostenintensiver Auseinandersetzungen mit den nationalen und internationalen Steuerbehörden. Weitere Beratungsschwerpunkte reichen von der Erstellung von Steuererklärungen über den Umgang mit den zuständigen Behörden bis zur umsatzsteuerrechtlichen und zollrechtlichen Gestaltungsberatung.

Durch das Zusammenwirken in interdisziplinär aufgestellten Teams werden Schnittstellen zu anderen Steuerarten und Rechtsgebieten erkannt und fließen zugunsten unserer Mandantinnen und Mandanten in die Beratung ein. Unser Ziel ist es, Ihnen die Last komplexer Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Mitwirkungspflichten abzunehmen, damit Sie sich auf die wesentlichen Aspekte Ihrer Tätigkeit konzentrieren können.

Unsere Tätigkeit beginnt präventiv. Wir unterstützen Sie von der ordnungsgemäßen Dokumentation der Verrechnungspreise über die Erfüllung erhöhter Mitwirkungspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bis hin zur richtigen Meldung von Umsatz- und Lohnsteuer. Im Sinne einer „First Line of Defence“ unterstützen wir Sie ebenso bei der Implementierung steuerbezogener Prozesse in Ihr Unternehmen in Form von Tax Compliance Management Systemen.


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