Expertise

Unternehmens- & Konzernsteuerrecht

Von der Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen bis zur Strukturierung von konzerninternen Kapitalüberlassungen: Wir finden für Sie praktikable Lösungen für alle anstehenden Herausforderungen im Steuerrecht für Unternehmen und Konzerne.

Schwerpunkte unserer Beratung im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

  • Finanzbuchführung und Zahlungsverkehr
  • Steuerdeklaration sämtlicher direkter und indirekter Steuern („Steuerabteilungs-Outsourcing“)
  • Personengesellschaften und Personengesellschaftskonzerne
  • Umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaften
  • Konzerninterne Umstrukturierungen
  • Inländischen Investments ausländischer Unternehmen 
  • Analyse der Bilanz- und Ertragskennzahlen
  • Finanzierungsgespräche
  • Planungsrechnungen und Steuerbelastungsvergleiche

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Was ist die richtige Rechtsform für das Geschäftsmodell?
  • Welche steuerlichen Vorteile bieten Personen- gegenüber Kapitalgesellschaften?
  • Ist die bestehende Unternehmensstruktur unter unternehmenssteuerlichen Gesichtspunkten noch effizient?
  • Ist eine Umstrukturierung meines Unternehmens sowohl betriebswirtschaftlich als auch steuerlich sinnvoll?
  • Wie kann ich eine Betriebsaufspaltung vermeiden?
  • Kann ich eine bestehende Betriebsaufspaltung steuerneutral auflösen?
  • Sind Leistungsbeziehungen zwischen mir als Anteilseigner und meinem Unternehmen ordnungsgemäß aufgesetzt oder bestehen steuerliche Risiken?
  • Ist der Aufbau einer Holdingstruktur bezüglich der Besteuerung des Unternehmens sinnvoll?
  • Liegen korrekte Vereinbarungen für konzerninterne Leistungsbeziehungen vor?
  • Bestehen innerhalb des Konzerns steuerliche Risiken?
  • Was ist die richtige Unternehmensstruktur für den Eintritt in ausländische Märkte?
  • Kann ein Unternehmen steuerneutral ins Ausland verlegt werden?
  • Welche Chancen und Risiken bestehen, wenn Produktionskapazitäten im Ausland aufgebaut werden?
  • Was passiert, wenn ein Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt?
  • Wie kann ich einen Cash-Pool unter steuerlichen Gesichtspunkten richtig aufsetzen?
  • Lässt sich durch den Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen und der Umsetzung einer Organschaft die Steuerlast reduzieren?
  • Sind im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs Umstrukturierungen sinnvoll, um die Steuerlast für den Zeitpunkt des Unternehmensverkaufs zu senken?

Die Beratung von Unternehmen ist seit Beginn unserer Tätigkeit ein fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Zu unseren Mandantinnen und Mandanten ge­hören dabei ebenso klei­nere Unternehmen mit weniger als zehn Be­schäftigten wie auch multinationale Konzerne, die über Produktions­stätten in verschiedenen Ländern verfügen. Die sich daraus ergeben­den täglichen Fragestellungen im Unternehmenssteuerrecht und im Wirtschaftsrecht stellen sowohl an die Unternehmensverantwortlichen als auch an uns höchste Ansprüche. Wir helfen Ihnen, den bestehenden Herausforde­rungen mit praktikablen und praxisorientierten Lösungen zu begeg­nen und sind für Unternehmerinnen, Ge­schäftsführer, Vorstände und Mitarbei­tende unserer Klientinnen und Klienten mit ökonomischem Sachver­stand ausgestattete Wegbegleiter und Sparringspartner.

Unser Anspruch: Unternehmenssteuerrechtliche Beratung aus einer Hand

Unsere Leistungen im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht um­fassen die Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Ermittlung der Ertragsteuerrückstellungen, die Erstellung der be­trieblichen Steuererklärungen oder die bilanzielle Würdigung von Unternehmenserwerben und die Aufstellung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften. Daneben unter­stützen wir Sie beim Aufbau von ertrag- und umsatzsteuerlichen Organschaftsstrukturen zur Vermeidung unnötiger Steuermehrbelas­tung und Liquiditätslü­cken, bei der Strukturierung von konzerninternen Kapitalüberlassungen, der Beratung bei konzerninternen Umstruktu­rierungen oder der In­tegration neu erworbener Unternehmen sowie dem Aufbau internati­onaler Holdingstrukturen.

Unser Beratungsansatz ist interdisziplinär: Wir denken über Fachgren­zen hinweg und ermöglichen steuerlich optimierte Gesamtlösungen aus einer Hand. Wir bieten einen One-Stop-Shop und verstehen uns als Ihre externe Steuerabteilung. Dabei sind wir klein genug, um schnell und flexibel auf Anfragen und sich verändernde Situationen zu reagieren, und verfügen über die notwendige fachliche Breite, um alle relevanten Rechtsge­biete abzudecken.

Blog

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

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Anika Brunk
Anika BrunkSteuerberaterin, Partnerin
Elisabeth Renneke
Elisabeth RennekeSteuerberaterin, Partnerin
Dr. Fabian Riegler
Dr. Fabian RieglerWirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

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