Expertise

Unternehmens- & Konzernsteuerrecht

Von der Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen bis zur Strukturierung von konzerninternen Kapitalüberlassungen: Wir finden für Sie praktikable Lösungen für alle anstehenden Herausforderungen.

Schwerpunkte unserer Beratung im Unternehmens- & Konzernsteuerrecht

  • Finanzbuchführung und Zahlungsverkehr
  • Steuerdeklaration sämtlicher direkter und indirekter Steuern („Steuerabteilungs-Outsourcing“)
  • Personengesellschaften und Personengesellschaftskonzerne
  • Umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaften
  • Konzerninterne Umstrukturierungen
  • Inländischen Investments ausländischer Unternehmen 
  • Analyse der Bilanz- und Ertragskennzahlen
  • Finanzierungsgespräche
  • Planungsrechnungen und Steuerbelastungsvergleiche

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Was ist die richtige Rechtsform für das Geschäftsmodell?
  • Welche steuerlichen Vorteile bieten Personen- gegenüber Kapitalgesellschaften?
  • Ist die bestehende Unternehmensstruktur unter steuerlichen Gesichtspunkten noch effizient?
  • Ist eine Umstrukturierung meines Unternehmens sowohl betriebswirtschaftlich als auch steuerliche sinnvoll?
  • Wie kann ich eine Betriebsaufspaltung vermeiden?
  • Kann ich eine bestehende Betriebsaufspaltung steuerneutral auflösen?
  • Sind Leistungsbeziehungen zwischen mir als Anteilseigner und meinem Unternehmen ordnungsgemäß aufgesetzt oder bestehen steuerliche Risiken?
  • Ist der Aufbau einer Holdingstruktur sinnvoll?
  • Liegen korrekte Vereinbarungen für konzerninterne Leistungsbeziehungen vor?
  • Bestehen innerhalb des Konzerns steuerliche Risiken?
  • Was ist die richtige Unternehmensstruktur für den Eintritt in ausländische Märkte?
  • Kann ein Unternehmen steuerneutral ins Ausland verlegt werden?
  • Welche Chancen und Risiken bestehen, wenn Produktionskapazitäten im Ausland aufgebaut werden?
  • Was passiert, wenn ein Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt?
  • Wie kann ich einen Cash-Pool unter steuerlichen Gesichtspunkten richtig aufsetzen?
  • Lässt sich durch den Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen und der Umsetzung einer Organschaft die Steuerlast reduzieren?
  • Sind im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs Umstrukturierungen sinnvoll, um die Steuerlast für den Zeitpunkt des Unternehmensverkaufs zu senken?

Die Beratung von Unternehmen ist seit Beginn unserer Tätigkeit ein fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Zu unseren Mandantinnen und Mandanten gehören dabei ebenso kleinere, aber hochspezialisierte, Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, wie auch multinationale Konzerne, die über Produktionsstätten in verschiedenen Ländern verfügen. Die sich daraus ergebenden täglichen Fragestellungen stellen sowohl an die Unternehmensverantwortlichen als auch an uns höchste Ansprüche. Wir helfen Ihnen, den bestehenden Herausforderungen mit praktikablen und praxisorientierten Lösungen zu begegnen und sind für Unternehmerinnen, Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeitende unserer Klientinnen und Klienten mit ökonomischem Sachverstand ausgestattete Wegbegleiter und Sparringspartner.

Unsere Leistungen im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht umfassen die Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Ermittlung der Ertragsteuerrückstellungen, die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen oder die bilanzielle Würdigung von Unternehmenserwerben und die Aufstellung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften. Daneben unterstützen wir Sie beim Aufbau von ertrag- und umsatzsteuerlichen Organschaftsstrukturen zur Vermeidung unnötiger Steuermehrbelastung und Liquiditätslücken, bei der Strukturierung von konzerninternen Kapitalüberlassungen, der Beratung bei konzerninternen Umstrukturierungen oder der Integration neu erworbener Unternehmen sowie dem Aufbau internationaler Holdingstrukturen.

Unser Beratungsansatz ist interdisziplinär: Wir denken über Fachgrenzen hinweg und ermöglichen steuerlich optimierte Gesamtlösungen aus einer Hand. Wir bieten einen One-Stop-Shop und verstehen uns als Ihre externe Steuerabteilung. Dabei sind wir klein genug, um schnell und flexibel auf Anfragen und sich verändernde Situationen zu reagieren, und verfügen über die notwendige fachliche Breite, um alle relevanten Rechtsgebiete abzudecken.

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