Expertise

Unternehmensbesteuerung & Rechnungswesen

Wir beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und der betrieblichen Steuern und schaffen mit einer strukturierten, transparenten Buchführung sowie einer verlässlichen steuerlichen Basis die optimale Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Schwerpunkte unserer Beratung in Unternehmensbesteuerung und Rechnungswesen

  • Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Einrichtung von Schnittstellen im Buchhaltungsprogramm zu Softwarelösungen (bspw. Fakturierungsprogramme oder Dokumenten-Management-Systemen)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen 
  • Jahres- und Konzernabschlüsse
  • Steuerbilanzen bzw. E-Bilanzen
  • Lageberichte
  • Begleitung Jahresabschlussprüfungen
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen 
  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldungen und weitere steuerliche Anmeldungen

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Welche Ansätze bestehen zur effizienten und fehlerarmen Gestaltung von Buchhaltungsprozessen?
  • Wie kann das Rechnungswesen in Unternehmen digitalisiert und mit geeigneten Softwarelösungen verknüpft werden?
  • Welche Rechnungslegungsvorschriften müssen im Rechnungswesen beachtet werden und wie unterscheiden sie sich nach Unternehmensgröße oder Branche?
  • Welche Auswertungen und Kennzahlen aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung eignen sich als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen?
  • Wie können langfristige Unternehmensziele in messbare Kennzahlen und Controlling-Instrumente übersetzt werden?
  • Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Wahlrechte bestehen beispielsweise im Zusammenhang mit Rückstellungen oder Abschreibungen?
  • Welche Analysemethoden (z. B. Liquiditätsanalyse, Rentabilitätsanalyse) sind im Rechnungswesen relevant?
  • Wie können Fehler im Rechnungswesen vermieden werden und welche Kontrollmechanismen sind sinnvoll?
  • Wie lässt sich die Liquidität des Unternehmens durch Controlling-Maßnahmen sichern und optimieren?
  • Welche gesetzlichen Fristen sind in monatlichen, jährlichen oder sonstigen Intervallen zu beachten?

Die Buchführung und das Rechnungswesen sind die Grundlage allen unter­nehmerischen Handelns. Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Dokumentationsvorgaben für Ihr Unternehmen zu erfüllen und stellen Ihnen mit entsprechenden Auswertungen und Analysen eine Daten­grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen zur Verfügung. Betreut werden von uns sowohl Mandate, die eine eigene Finanzabteilung unterhalten, als auch solche, die ihr gesamtes Finanz- und Rechnungswesen an unsere Kanzlei auslagern.

Darüber hinaus gehört es zu unseren Kernaufgaben, Sie bei Ihrem Jah­res- oder Konzernabschluss und der Erstellung der dazugehörigen weiteren Dokumente, beispielsweise eines Lageberichts oder einer Kapital­flussrechnung, zu unterstützen. Dabei gehen wir auf die Besonderhei­ten verschiedener Rechtsformen und Branchen ein und berücksichti­gen die vielfältigen individuellen gesellschaftsvertraglichen Vereinba­rungen.

Zusätzlich unterstützen wir Ihre Buchhaltung und Ihr Rechnungswesen und erstellen laufende Steuererklärungen und Steuerbilanzen im Bereich der Ertragsteuern und Umsatzsteuer und übernehmen für Sie weitere steuerliche Anmeldungen wie bspw. Kapitalertragsteuer-Anmeldungen.   

Blog

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

Ansprechpersonen

Die richtigen Ansprechpersonen sind immer an Ihrer Seite.

Anika Brunk
Anika BrunkSteuerberaterin, Partnerin
Katrin Hahn
Katrin HahnSteuerberaterin, Partnerin
Elisabeth Renneke
Elisabeth RennekeSteuerberaterin, Partnerin

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