Unternehmensbewertung
In sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen bieten wir Ihnen an Ihre Bedürfnisse angepasste und interdisziplinäre Beratungsleistungen.
Schwerpunkte unserer Beratung zur Unternehmensbewertung
- Unternehmensbewertungsgutachten nach IDW S1
- Ermittlung indikativer Unternehmenswerte
- Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen
- Fairness Opinions nach IDW S8
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
- Sachverständige in Gerichtsverfahren
- Financial Due Diligence
- Analyse von Unternehmen oder Unternehmensteilen
Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten
- Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Unternehmenswert zu steigern?
- Welche Unterlagen und Auskünfte werden für eine erste Werteinschätzung benötigt?
- Wie umfangreich ist die Bewertung eines Unternehmens?
- Wie belastbar ist eine Bewertung anhand eines EBIT- oder EBITDA-Multiplikator?
- Wie kann der Wert eines neugegründeten auf Wachstum ausgerichteten Unternehmens ermittelt werden?
- Führen Sie Pre-Money-Bewertungen durch?
- Wie lässt sich die Vorteilhaftigkeit von Sanierungsmaßnahmen bestimmen?
- Kann die Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme zur Ermittlung eines Unternehmenswerts für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Zwecke sinnvoll sein?
- Gibt es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Bewertungsalternativen zum sog. vereinfachten Ertragswertverfahren?
- Welche Unterschiede bestehen zwischen dem vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG und dem Ertragswertverfahren nach IDW S1?
- Ist es zielführend, vor einer Umwandlung eines Unternehmens eine Bewertung durchzuführen?
- Können sie eine Einschätzung zu einer bereits vorliegenden Unternehmenswertermittlung geben?
- Welcher Unternehmenswert wäre im Zuge einer Scheidung anzusetzen?
- Wie läuft eine Financial-Due-Diligence ab?
- Unterstützen Sie auch bei der Wertfindung im Rahmen von Unternehmenstransaktionen?
Wir ermitteln Unternehmenswerte als Grundlage von Kaufpreisverhandlungen, für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, als Basis für steuerliche Umgestaltungen oder als Sachverständige in Gerichtsverfahren. In Abhängigkeit vom Bewertungsanlass erstellen wir Gutachten nach IDW S1, nehmen eine erste Werteinschätzung (z. B. anhand eines Umsatzmultiplikators, EBIT-Multiples oder anderer KPIs) vor, erstellen Fairness Opinions nach IDW S8 oder führen bei Transaktionen Financial Due Diligence durch.
Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht ein hohes Bedürfnis nach plausiblen Unternehmensbewertungen, ohne dass hierfür ein aufwändiges, berufsübliches Unternehmensbewertungsgutachten erstellt werden kann oder soll. Für solche Fälle haben wir in Anlehnung an klassische Bewertungsverfahren ein indikatives Bewertungsschema entwickelt. Oft bildet diese Bewertung die Basis für weitergehende Überlegungen.


