Expertise

Unternehmensbewertung

In sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen bieten wir Ihnen an Ihre Bedürfnisse angepasste und interdisziplinäre Beratungsleistungen.

Schwerpunkte unserer Beratung in der Unternehmensbewertung

  • Unternehmensbewertungsgutachten nach IDW S1
  • Ermittlung indikativer Unternehmenswerte 
  • Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen 
  • Fairness Opinions nach IDW S8
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Sachverständige in Gerichtsverfahren
  • Financial Due Diligence
  • Analyse von Unternehmen oder Unternehmensteilen 

Fragestellungen unserer Mandantinnen und Mandanten

  • Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Unternehmenswert zu steigern?
  • Welche Unterlagen und Auskünfte werden für eine erste Werteinschätzung benötigt?
  • Wie umfangreich ist die Bewertung eines Unternehmens?
  • Wie belastbar ist eine Unternehmensbewertung anhand eines EBIT- oder EBITDA-Multiplikator?
  • Wie kann der Wert eines neugegründeten auf Wachstum ausgerichteten Unternehmens ermittelt werden?
  • Führen Sie Pre-Money-Bewertungen und Beratungen hierzu durch?
  • Wie lässt sich die Vorteilhaftigkeit von Sanierungsmaßnahmen bestimmen?
  • Kann die Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme zur Ermittlung eines Unternehmenswerts für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Zwecke sinnvoll sein?
  • Gibt es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Bewertungsalternativen zum sog. vereinfachten Ertragswertverfahren?
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen dem vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG und dem Ertragswertverfahren nach IDW S1?
  • Ist es zielführend, vor einer Umwandlung eines Unternehmens eine Bewertung durchzuführen?
  • Können sie eine Einschätzung zu einer bereits vorliegenden Unternehmenswertermittlung geben?
  • Welcher Unternehmenswert wäre im Zuge einer Scheidung anzusetzen?
  • Wie läuft eine Financial-Due-Diligence ab?
  • Unterstützen Sie auch bei der Wertfindung im Rahmen von Unternehmenstransaktionen?

Wir ermitteln Unternehmenswerte als Grundlage von Kaufpreisver­handlungen, für Investitions- und Finanzierungsent­scheidungen, als Basis für steuerliche Umgestaltungen oder als Sach­verständige in Gerichtsverfahren. In Abhängigkeit vom Bewer­tungsanlass erstellen wir Gutachten nach IDW S1, nehmen eine erste Werteinschätzung (z. B. anhand eines Umsatzmul­tiplikators, EBIT-Multiples oder anderer KPIs) vor, erstellen Fairness Opinions nach IDW S8 oder führen bei Transaktionen Financial Due Diligence durch.

Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht ein hohes Bedürfnis nach plausiblen Unternehmensbewertungen und verlässlichen Informationen, ohne dass hierfür ein aufwändiges, berufsübliches Unternehmens­be­wertungs­gutachten erstellt werden kann oder soll. Für solche Fälle haben wir in Anlehnung an klassische Bewertungsverfahren ein indikatives Bewertungsschema entwickelt. Oft bildet diese Bewertung die Basis für unsere Beratung und darauf aufbauenden, weitergehenden Überlegungen.

Blog

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

Ansprechpersonen

Die richtigen Ansprechpersonen sind immer an Ihrer Seite.

Dr. Fabian Riegler
Dr. Fabian RieglerWirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
Robin Schuh
Robin SchuhDiplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater
Thomas Theisen
Thomas TheisenWirtschaftsprüfer, Steuerberater, Assoziierter Partner

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