Profil
Anja Händel

Anja Händel

DigiTAX

Kurzvorstellung

Anja Händel verantwortet in unserer Kanzlei den Bereich der Digitalisierung und Automatisierung innerhalb der Steuerabteilung.

Als Ansprechpartnerin für Digitalisierung, Automatisierung, DATEV und weitere Softwarelösungen begleitet sie die digitale Weiterentwicklung unserer Kanzlei. Sie unterstützt bei der Optimierung digitaler Prozesse, beantwortet Fragen zu DATEV und angebundene Softwarelösungen und entwickelt gemeinsam mit dem Team praxisnahe Lösungen – sowohl für den kanzleiinternen Einsatz also auch für unsere Mandantinnen und Mandanten.

Kurzbiografie

  • Zertifizierte Fibutronikerin (IFU/ISM) seit 2025
  • Master of Laws (LL.M.) seit 2022
  • Bachelor of Laws (LL.B.) seit 2018

Blog

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

Keine Kündigung per Post – Aktuelles BAG-Urteil zum Einwurf-Einschreiben

Tobias Kromm

In vielen Bereichen kommt es in der Personalarbeit für die Wirksamkeit der Maßnahme auf einen einwandfreien Nachweis des Zugangs eines bestimmten Dokuments an. Insofern stellt sich regelmäßig die Frage: Wann können Arbeitgeber auf eine rechtssichere Zustellung von Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen gegenüber Arbeitnehmern vertrauen und wie lässt sich dies im Streitfall beweisen?

Kontakt

Direktnachricht an Anja Händel:

Pelka und Sozien GmbHRechtsanwaltsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftKaiser-Wilhelm-Ring 3 – 550672 Köln