Profil
Gabriele Morawietz

Gabriele Morawietz

Payroll

Kurzvorstellung

Gabriele Morawietz ist bereits seit 2001 für unsere Kanzlei tätig. Seit 2020 gehört sie dem Payroll-Team an. Sie betreut nationale und internationale Unternehmen bei der laufenden Entgeltabrechnung und unterstützt sie bei lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

Neben der laufenden Entgeltabrechnung begleitet sie Mandanten auch bei der Weiterentwicklung ihrer Payroll-Prozesse. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung bei der Einführung neuer Personalwirtschaftssysteme und deren Einbindung in die bestehenden Abläufe der Entgeltabrechnung.

Ihre langjährige Kanzleierfahrung und umfassende Praxis in der Mandantenbetreuung bringt sie heute in die persönliche und kontinuierliche Betreuung ihrer Payroll-Mandate ein.

Kurzbiografie

  • Tätigkeit im Bereich Payroll seit 2020
  • Bürokauffrau seit 1984

Schwerpunkte

Blog

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

Keine Kündigung per Post – Aktuelles BAG-Urteil zum Einwurf-Einschreiben

Tobias Kromm

In vielen Bereichen kommt es in der Personalarbeit für die Wirksamkeit der Maßnahme auf einen einwandfreien Nachweis des Zugangs eines bestimmten Dokuments an. Insofern stellt sich regelmäßig die Frage: Wann können Arbeitgeber auf eine rechtssichere Zustellung von Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen gegenüber Arbeitnehmern vertrauen und wie lässt sich dies im Streitfall beweisen?

BMF-Schreiben 2026: Mehr Klarheit beim Betriebsstättenbegriff im nationalen und internationalen Steuerrecht

Robin Schuh

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