Profil
Gabriele Morawietz

Gabriele Morawietz

Payroll

Kurzvorstellung

Gabriele Morawietz ist bereits seit 2001 für unsere Kanzlei tätig. Seit 2020 gehört sie dem Payroll-Team an. Sie betreut nationale und internationale Unternehmen bei der laufenden Entgeltabrechnung und unterstützt sie bei lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

Neben der laufenden Entgeltabrechnung begleitet sie Mandanten auch bei der Weiterentwicklung ihrer Payroll-Prozesse. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung bei der Einführung neuer Personalwirtschaftssysteme und deren Einbindung in die bestehenden Abläufe der Entgeltabrechnung.

Ihre langjährige Kanzleierfahrung und umfassende Praxis in der Mandantenbetreuung bringt sie heute in die persönliche und kontinuierliche Betreuung ihrer Payroll-Mandate ein.

Kurzbiografie

  • Tätigkeit im Bereich Payroll seit 2020
  • Bürokauffrau seit 1984

Schwerpunkte

Blog

Änderungen der Forschungszulage – Was Sie über die Forschungszulage 2026 wissen sollten und warum sich ein Antrag jetzt noch mehr lohnt

Die Forschungszulage ist eine der attraktivsten steuerlichen Fördermöglichkeiten für innovative Unternehmen in Deutschland. Mit den Reformen 2024 und 2026 wurde die Attraktivität durch eine merkliche Ausweitung der Förderung weiter gesteigert. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.

Aktuelles zu § 19a EStG – Neue Möglichkeiten zur Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen

Dr. Fabian Riegler, Melissa Maas

Mitarbeiterbeteiligungen sind insbesondere für Startups ein wichtiges Instrument, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an ein Unternehmen zu binden. Steuerliche Hürden, allen voran das sogenannte „Dry-Income“-Problem, standen einer attraktiven Ausgestaltung solcher Beteiligungsmodelle jedoch lange Zeit entgegen. Mit § 19a EStG soll die Besteuerung bestimmter Mitarbeiterbeteiligungen zeitlich aufgeschoben und damit eine Liquiditätsbelastung beim Erwerb vermieden werden. Die zwischenzeitlichen Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2024 haben den Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert und insbesondere für Unternehmen in Konzernstrukturen neue Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen und beleuchtet deren Bedeutung für die Praxis.

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Kontakt

Direktnachricht an Gabriele Morawietz:

Pelka und Sozien GmbHRechtsanwaltsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftKaiser-Wilhelm-Ring 3 – 550672 Köln