Profil
Dr. Jan Haupt

Dr. Jan Haupt

Rechtsanwalt

Kurzvorstellung

Dr. Jan Haupt begleitet Mandate in sämtlichen arbeitsrechtlichen Bereichen.

Herr Dr. Haupt absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach dem ersten Staatsexamen promovierte er an der Universität Bonn im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Parallel zur Promotion sammelte er praktische Erfahrung in einer Kölner Fachkanzlei für Arbeitsrecht sowie in einer internationalen Großkanzlei im Bereich des Arbeitsrechts.

Herr Dr. Haupt hat sein Referendariat am Landgericht Bonn absolviert. Im Rahmen des Referendariats war er unter anderem in unserer Sozietät sowie am Arbeitsgericht Bonn tätig.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2026
  • Promotion an der Universität Bonn
  • Studium an der Universität Bonn

Schwerpunkte

Veröffentlichungen

  • Haupt, Jan, Differenzierungsklauseln im allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gemeinsamer Einrichtungen - Bonn, 2025 - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
  • Wisskirchen, Gerlind; Haupt, Jan, Crowdworker: Arbeitnehmer oder Selbstständiger? Zugleich eine Besprechung des Urteils des BAG v. 1.12.2020 AZR 102/20, RdA 2021, 355.

Blog

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

Keine Kündigung per Post – Aktuelles BAG-Urteil zum Einwurf-Einschreiben

Tobias Kromm

In vielen Bereichen kommt es in der Personalarbeit für die Wirksamkeit der Maßnahme auf einen einwandfreien Nachweis des Zugangs eines bestimmten Dokuments an. Insofern stellt sich regelmäßig die Frage: Wann können Arbeitgeber auf eine rechtssichere Zustellung von Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen gegenüber Arbeitnehmern vertrauen und wie lässt sich dies im Streitfall beweisen?

Kontakt

Direktnachricht an Dr. Jan Haupt:

Pelka und Sozien GmbHRechtsanwaltsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftKaiser-Wilhelm-Ring 3 – 550672 Köln