In vielen Bereichen kommt es in der Personalarbeit für die Wirksamkeit der Maßnahme auf einen einwandfreien Nachweis des Zugangs eines bestimmten Dokuments an. Insofern stellt sich regelmäßig die Frage: Wann können Arbeitgeber auf eine rechtssichere Zustellung von Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen gegenüber Arbeitnehmern vertrauen und wie lässt sich dies im Streitfall beweisen?