Profil
Michaela Milk

Michaela Milk

Steuerfachwirtin

Kurzvorstellung

Frau Milk betreut in steuerrechtlichen Angelegenheiten Privatpersonen sowie nationale und internationale mittelständische Unternehmen.

Zu ihrem Aufgabenbereich zählen insbesondere die Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und den dazugehörigen betrieblichen Steuererklärungen.

Neben den Bereichen der Digitalisierung und Qualitätskontrolle von Finanzbuchhaltungen unterstützt Frau Milk unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei der Optimierung von Buchhaltungsprozessen und der unternehmensinternen Buchhaltungsorganisation.

Michaela Milk ist seit 2001 im Bereich der Steuerberatung tätig und absolvierte nach ihrer Ausbildung zur Steuerfachangestellten die Fortbildung zur Steuerfachwirtin im Jahr 2009. Sie unterstützt unser Team seit 2011.

Kurzbiografie

  • Steuerfachwirtin seit 2009

Blog

Aktuelles zu § 19a EStG – Neue Möglichkeiten zur Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen

Dr. Fabian Riegler, Melissa Maas

Mitarbeiterbeteiligungen sind insbesondere für Startups ein wichtiges Instrument, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an ein Unternehmen zu binden. Steuerliche Hürden, allen voran das sogenannte „Dry-Income“-Problem, standen einer attraktiven Ausgestaltung solcher Beteiligungsmodelle jedoch lange Zeit entgegen. Mit § 19a EStG soll die Besteuerung bestimmter Mitarbeiterbeteiligungen zeitlich aufgeschoben und damit eine Liquiditätsbelastung beim Erwerb vermieden werden. Die zwischenzeitlichen Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2024 haben den Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert und insbesondere für Unternehmen in Konzernstrukturen neue Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen und beleuchtet deren Bedeutung für die Praxis.

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen: Tatentdeckung im Zeitalter zunehmender Transparenz

Alexander Krämer, Robin Donges

Kryptowährungen haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und damit auch das Interesse der Finanzverwaltung geweckt. Für Steuerpflichtige stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der zutreffenden steuerlichen Behandlung ihrer Kryptotransaktionen, sondern auch nach den strafrechtlichen Folgen bislang nicht oder nicht ordnungsgemäß er-klärter Einkünfte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.

Kontakt

Direktnachricht an Michaela Milk:

Pelka und Sozien GmbHRechtsanwaltsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftKaiser-Wilhelm-Ring 3 – 550672 Köln