Profil
Torben Conrad

Torben Conrad

Steuerberater

Kurzvorstellung

Torben Conrad betreut vornehmlich nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Steuerdeklaration, der Erstellung von Jahresabschlüssen sowie in der laufenden steuerlichen Beratung. Darüber hinaus übernimmt Herr Conrad für Privatpersonen die Erstellung von Einkommensteuererklärungen und berät sie in nationalen und grenzüberschreitenden Steuerfragen.

Zu seinen Mandantinnen und Mandanten gehören insbesondere mittelständische Unternehmen sowie deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter und die dahinterstehenden Familien.

Herr Conrad hat Unternehmensteuerrecht an der Universität zu Köln sowie Wirtschaftsrecht an der Rheinischen Hochschule Köln studiert.

Kurzbiografie

  • Steuerberater seit 2024
  • LL.M. seit 2021 (Universität zu Köln)
  • LL.B. seit 2018 (Rheinische Hochschule Köln)

Blog

Änderungen der Forschungszulage – Was Sie über die Forschungszulage 2026 wissen sollten und warum sich ein Antrag jetzt noch mehr lohnt

Die Forschungszulage ist eine der attraktivsten steuerlichen Fördermöglichkeiten für innovative Unternehmen in Deutschland. Mit den Reformen 2024 und 2026 wurde die Attraktivität durch eine merkliche Ausweitung der Förderung weiter gesteigert. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.

Aktuelles zu § 19a EStG – Neue Möglichkeiten zur Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen

Dr. Fabian Riegler, Melissa Maas

Mitarbeiterbeteiligungen sind insbesondere für Startups ein wichtiges Instrument, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an ein Unternehmen zu binden. Steuerliche Hürden, allen voran das sogenannte „Dry-Income“-Problem, standen einer attraktiven Ausgestaltung solcher Beteiligungsmodelle jedoch lange Zeit entgegen. Mit § 19a EStG soll die Besteuerung bestimmter Mitarbeiterbeteiligungen zeitlich aufgeschoben und damit eine Liquiditätsbelastung beim Erwerb vermieden werden. Die zwischenzeitlichen Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2024 haben den Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert und insbesondere für Unternehmen in Konzernstrukturen neue Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen und beleuchtet deren Bedeutung für die Praxis.

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Anika Brunk, Dr. Leon Reichert

Bereits im November 2025 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben mit dem etwas sperrigen Betreff „Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt bzw. ersetzt aufgrund der Einführung der elektronischen Rechnung die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen.

Kontakt

Direktnachricht an Torben Conrad:

Pelka und Sozien GmbHRechtsanwaltsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftKaiser-Wilhelm-Ring 3 – 550672 Köln